Behindertenrechte stärken, Selbstbestimmung bewahren: Werden Sie Mitglied im ABiD e.V.! +++Jetzt Neu+++ ABiD Android App neue Version. Klicken Sie hier

Ukrainische Schwerbehindertenausweise besitzen in Deutschland keine Gültigkeit

ABiD-Sozialberater: Antragsverfahren muss hierzulande nochmals durchlaufen werden

„Im Augenblick erreichen uns viele Anfragen von ukrainischen Flüchtlingen bezüglich einer (Schwer-)Behinderteneigenschaft in Deutschland und zu den notwendigen Schritten, um Leistungen beziehen zu können“, teilt ABiD-Sozialberater Dennis Riehle mit, der gleichermaßen feststellt: „Leider werden ukrainische Schwerbehindertenausweise in der Bundesrepublik nicht anerkannt. Somit können in der Ukraine als behindert anerkannte Menschen, die nun aufgrund des russischen Angriffs zu uns geflohen sind, nicht automatisch Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen“. Dies bedeute für Betroffene einen erneuten Behördenmarathon: „Das Verfahren zur Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft muss hierzulande erneut vollständig durchlaufen werden“.

Das beinhalte, dass bei der zuständigen Verwaltung ein Erstantrag gestellt werden müsse: „Hierzu ist es hilfreich, eine beglaubigte Übersetzung des ukrainischen Schwerbehindertenausweises und der wesentlichen Teile des Bescheides beizufügen, aus denen vor allem die Diagnosen und Erkrankungen hervorgehen, aufgrund derer eine Behinderung in der Ukraine festgestellt worden war“, erklärt Riehle. „Neben einer Personalausweiskopie und einer Ausfertigung der Aufenthaltsbescheinigung kann es zudem helfen, ärztliche Berichte aus der Ukraine übersetzt vorzulegen – oder aber Untersuchungsbefunde und Atteste von den behandelnden Medizinern in Deutschland einzureichen. Damit wird das Verfahren erheblich beschleunigt und für die Behörden erleichtert“.

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die kommunalen Versorgungsämter, in einigen Bundesländern können sie auch zentral online über ein entsprechendes Formular eingereicht werden. „Schlussendlich haben ukrainische Flüchtlinge bei einer Zuerkennung einer (Schwer-)Behinderteneigenschaft durch ein deutsches Amt natürlich dieselben Rechte auf Nachteilsausgleiche, beispielsweise Steuerpauschbeträge, Erleichterungen am Arbeitsplatz oder auch absetzbare Freibeträge für PKW-Fahrten“, erläutert der Sozialberater – und fügt abschließend an: „Verschiedene Flüchtlingshilfen, Willkommensdienste vor Ort oder die vielen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände können bei der Antragsstellung begleiten. Auch unsere Sozialberatung ist per Mail kostenlos und bundesweit für Flüchtlinge und ehrenamtliche Multiplikatoren erreichbar unter: Soziales@ABiD-ev.de“.

First Image Description
Second Image Description

Die Weiterbildung wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 c Sozialgesetzbuch V finanziert durch den BKK Dachverband .