Jeder Mensch hat das Recht auf den „höchsten erreichbaren Stand an körperlicher und geistiger
Gesundheit“ (Art. 12 Abs. 1 UN Sozialpakt). Dabei soll insbesondere auch die Gesundheit von Menschen
mit Behinderung gesichert werden. (Art. 25 UN-BRK).
Daher sehen wir mit großer Sorge die diskutierten Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes
zur gesetzlichen Krankenversorgung der FinanzKommission Gesundheit, da diese zu großem Anteil auf
wirtschaftlichen Berechnungen zu fußen scheinen und die Betroffenen aus dem Fokus geraten.
Grundsätzlich sollte bei der Gesundheit der Menschen als ultima ratio an Kosten gespart werden. Zudem
darf dies nicht zu einer verschlechterten Gesundheitsversorgung führen.
Wir kritisieren die unzureichende Beteiligung des Bundes über Steuermittel an den versicherungsfremden
Leistungen im GKV-System. Es wäre sozial gerechter, alle Steuerzahlenden über den Bundeshaushalt zu
beteiligen, anstatt die finanzielle Verantwortung allein den gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebern
aufzubürden. Der Entwurf sieht immense Mehrbelastungen für die Beitragszahlenden vor – dies trifft
insbesondere Menschen mit niedrigem Einkommen, für die steigende Beiträge eine existenzielle
Belastung darstellen, und ist angesichts des bereits in den vergangenen Jahren stark gestiegenen
Zusatzbeitragssatzes nicht vertretbar.
Daher fordern wir dringend:

  1. Betroffenenverbände und medizinische Vertreter:innen des jeweiligen Fachbereiches müssen in
    die Empfehlungsformulierung eingebunden werden und ein Stimmrecht erhalten. Eine gezielte
    Einladung von Akteur:innen in zeitlich stark begrenzter Frist genügt als Beteiligung nicht.
  2. Ausnahmeregelungen zur Beitragsstabilität sind weiterhin notwendig, um die Versorgung auch
    für komplexe medizinische Behandlungen wie psychiatrische Behandlungen oder
    Pflegebehandlungen zu gewährleisten. Abrechnungskosten wie nach dem PflegepersonalStärkungsgesetz dürfen nicht in Vorschlag 1 und 27 angetastet werden, da sie ansonsten ein
    großes strukturelles Problem in Deutschland durch Pflegemangel massiv verstärken werden und
    die Attraktivität für den Beruf noch mehr sinken wird. Die befristete Abschlagrate auf die
    Grundlohnrate würde daher strukturelle Probleme im Gesundheitssystem erheblich verschärfen
    und ist daher nicht zielführend. Auch verstößt eine Anpassung der Fahrkosten für den
    Rettungsdienst gegen Prinzipien der Barrierefreiheit.
  3. Die Zuzahlungsbegrenzungen dürfen im Sinne des Solidaritätsprinzips nicht erhöht werden, da
    dies insbesondere zu einer flächendeckenden Benachteiligung von Menschen mit
    Behinderungen führt und diese vor erhebliche finanzielle Herausforderungen stellt. Die
    FinanzKommission gelangt bereits jetzt zu dem Schluss, dass nicht gewährleistet werden
    können, ob Betroffene durch höhere Zuzahlungen nicht ggf. auf medizinisch notwendige
    Maßnahmen verzichten (vgl. S. 106). Dies stellt jedoch einen Verstoß gegen Art. 25 UN-BRK dar.
  4. Extrabudgetäre Leistungen sind als Anreiz weiterhin notwendig. Zusätzlicher Zeitaufwand wie bei
    der gemeinsamen Befüllung der ePA muss weiterhin honoriert werden, weil ansonsten die
    Beteiligung und situationsgerechte Befüllung im Sinne einer informierten Zustimmung nicht
    beibehalten werden kann. In einem Gesundheitssystem der fachärztlichen und therapeutischen
    Unterversorgung vor allem in Ballungsräumen ist dringend die Berücksichtigung von TSVGKonstellationen zu erhalten, da sie eine akut notwendige Versorgung sichert. Gerade aufgeführte
    Fachbereiche wie HNO, Orthopädie und Neurologie führen sonst zu einer erheblichen
    Benachteiligung von Menschen mit bestimmten Erkrankungen und Behinderungen bzw.
    statistisch auch von älteren Menschen.
  5. Die Kürzung der „anlasslosen Hautkrebsfrüherkennung“ widerspricht gängigen
    wissenschaftlichen Standards und muss dringend unter Berücksichtigung medizinischer und
    klimawissenschaftlicher Forschung beibehalten werden. Bei einem verspäteten Feststellen von
    Hautkrebserkrankungen in fortgeschrittenen Stadien ist langfristig von keiner wirklichen
    Kosteneinsparung auszugehen, sondern lediglich von einer verschlechterten Lebensqualität der
    Betroffenen.
    Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD)
    Friedrichstr. 95, 10117 Berlin / Tel: 030-27593429 / Fax: 030-27593430 / E-Mail: kontakt@abid-ev.de
    Bankverbindung: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE15 3702 0500 0003 3225 00, BIC: BFSWDE33BER
    Steuernummer: 27/660/59426 / Amtsgericht: Charlottenburg Nz13014
    www.abid-ev.de
  6. Eine Anerkennung von notwendigen und sicherungsbedürftigen EGV-Leistungen widerspricht
    einer Kostenbegrenzung wie nach Vorschlag 9.
  7. Eine ausreichende Vergütung von Psychotherapie und Kurzzeitpsychotherapie muss weiterhin
    insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender therapiebedürftiger psychischer Erkrankungen
    gewährleistet werden, um einen bereits bestehenden Therapeut:innenmangel nicht noch zu
    verstärken. Für die Indikation und Ziele der Kurzzeittherapie ist daher unbedingt die
    Genehmigungsfreiheit zu erhalten.
  8. Im Sinne der Patient:innensicherheit und Medikamentensicherheit sind weiterhin
    Erprobungsstudien zu finanzieren, da wie im Vorschlag 13 diskutiert, eine Abnahme der
    Durchführung zu befürchten ist.
  9. Kürzungen im Vorschlag 16 für die Anpassung von Laboruntersuchungen in den Check-Ups
    widersprechen bisherigen wissenschaftlichen Standards und führen möglicherweise zu einer
    kurzzeitigen finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems, langfristig werden sich die Kosten
    jedoch erhöhen, weil diese Check-Ups gerade sinnvoll mit anderen präventiven Maßnahmen
    kombiniert essentiell zur Früherkennung von Erkrankungen und frühzeitigen Behandlung zur
    Prävention eines schweren Verlaufs notwendig sind.
  10. Die Vergütung von Katarakt-OPs lediglich anhand der Operationszeit, nicht an der technischen
    Umsetzung festzumachen, ist unwissenschaftlich.
  11. Eine Organspendeberatung muss weiterhin ausreichend der Situation gebührend honoriert
    werden, um einer weiteren Verschärfung des Organspendemangels vorzubeugen.
  12. Eine diskutierte Kontaktgebühr führt zu einer erheblichen Benachteiligung von Menschen mit
    Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, da sie statistisch häufiger auf ärztliche Kontakte
    angewiesen sind, und muss daher weiterhin entfallen.
  13. Steigende Preise bei Zahnersatz dürfen nicht auf dem Rücken der Betroffenen und ihrer
    Zahngesundheit ausgetragen werden. Eine Rücknahme der Festzuschüsse führte zu einer
    medizinisch besseren Versorgung von Menschen mit hohem Einkommen. Dies widerspricht aber
    vollständig dem deutschen Grundgesetz und dem Solidaritätsprinzip.
  14. Das Orphan Drug Privileg muss unbedingt beibehalten werden, um überhaupt
    Forschungsanreize zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen seltener Erkrankungen
    zu bieten. Bereits bisher ist die Forschung für diese Krankheitsgruppe aus ca. 8000
    Krankheitsbildern mit ca. 4 Millionen Betroffenen aufgrund der Seltenheit der Erkrankungen oft
    auf begrenzte bis keine Therapieangebote beschränkt, was zu Behinderung und reduzierter
    Lebensqualität führt.
  15. Ein Preismoratorium bei den Heilmittelleistungen lehnen wir ab, da steigende Kosten für
    Physiotherapie, Ergotherapie und weitere aufgeführte Bereiche nicht losgelöst von der
    Behandlungsindikation mit Verbesserung von Selbstständigkeit, Beweglichkeit und Schmerzen
    betrachtet werden dürfen, was wiederum langfristig zu Einsparungen führt.
  16. Besonders kritisch sehen wir auch die Konzentration der Anwendung von NUBS nur noch in
    Innovationszentren, da bereits jetzt in diesen lange Wartelisten existieren und im Sinne der
    barrierefreien Zugänglichkeit Betroffenen nicht bei jeder Erkrankung lange Anfahrtswege möglich
    sind.
  17. Eine Apothekenbezogene Ausschreibung für Zytostatika ist insbesondere vor dem Hintergrund
    einer zeitnah notwendigen Therapie, um am Ende Kosten zu sparen und gleichzeitig
    Lebensqualität zu verbessern, nötig.
  18. Anpassungen im Hilfsmittelbereich sehen wir mit großer Sorge, da sie zwangsläufig zu einer
    strukturellen Benachteiligung von Menschen mit Behinderung führen werden. Schon heute tragen
    Betroffene den größten Teil der Arzneimittel selbst. Viele Menschen verzichten deshalb schon
    heute aus finanziellen Gründen auf notwendige Medikamente, Therapien oder Behandlungen.
    Zusätzliche Belastungen verschärfen dieses Problem weiter. Wer auf einen Rollstuhl, eine
    Prothese, Hörhilfen oder andere Hilfsmittel angewiesen ist, braucht diese Unterstützung für ein
    selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe. Hier darf nicht pauschal gespart werden.
  19. Auch die geplanten zusätzlichen Belastungen in der Familienversicherung halten wir für
    problematisch. Viele Familien übernehmen Betreuungs-, Pflege- oder Sorgearbeit und können
    ihre Erwerbstätigkeit nicht beliebig ausweiten. Gerade Menschen mit kleinen Einkommen würden
    durch zusätzliche Beiträge besonders hart getroffen. Einzelne Maßnahmen können dazu führen,
    die familienunterstützenden Hilfen zu schwächen. Dazu gehört auch die Einschränkung der
    Übernahme von Tarifentgelten. Mit Sorge sehen wir deshalb die geplanten Begrenzungen bei
    der Finanzierung von Pflege, Rehabilitation und Rettungsdiensten. Schon heute arbeiten viele
    Einrichtungen und Dienste unter enormem wirtschaftlichem Druck. Wenn steigende Kosten
    künftig nicht ausreichend refinanziert werden, drohen Einschränkungen bei Angeboten, längere
    Wartezeiten und weiterer Druck auf Beschäftigte. Das würde die Versorgung vieler Menschen vor
    Ort verschlechtern.
  20. Eine Anpassung und Kürzung bisheriger Krankgengeldregelungen schrenkt ohnehin oft
    benachteiligte schwer erkrankte Menschen noch mehr finanziell ein und verstärkt eine
    Verarmung durch chronsiche Erkrankung/Behinderung.
  21. Bei Fahrkosten darf nicht gespart werden, vor allem nicht, solange Barrieren im öffentlichen
    Verkehr unverändert bestehen bleibe4n, weil sie ansonsten für die schwerst Betroffenen den
    Zugang zur medizinischen Versorgung verwehren.
  22. Bezüglich der Empfehlungen zu präventiven Maßnahmen begrüßen wir Maßnahmen wie eine
    Zuckersteuer, fordern aber diese zeitnah und nicht erst gestaffelt zu starten, da in diesem
    Bereich tatsächlich von einem erheblichen Nutzen für die Bekämpfung „Wohlstands-assoziierte“
    Erkrankungen auszugehen ist. Zudem sollten diese Maßnahmen mit weiteren präventiven
    Maßnahmen wie Ausbau der Prävention, Nikotin- und anderen Rauchverboten sowie
    Preiserhöhungen beim Verkauf, erhöhten Alkoholpreisen, gezielten Bewegungsprogrammen und
    -geräten z.B. kostenlos auf öffentlichen Plätzen wie in anderen mediterranen Ländern u.a.
    ergänzt werden.

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