Behindertenrechte stärken, Selbstbestimmung bewahren: Werden Sie Mitglied im ABiD e.V.! +++Jetzt Neu+++ ABiD Android App neue Version. Klicken Sie hier

Pressemitteilung: Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Zum Internationalen Frauentag am 8. März:

Anpassungen im Teilhabestärkungsgesetz gefordert.

Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD) steht für ein Leben in Selbstbestimmung und Würde. Alle Zeit unterstützt durch den ersten Artikel des Grundgesetzes, die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt. Derzeit befindet sich das Teilhabestärkungsgesetz wieder einmal in einem parlamentarischen Verfahren. Weitere Verbesserungen, mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen, Gewaltschutzmaßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen stehen im Vordergrund. Erstmals wurde der Gewaltschutz im SGB IX verankert. „Geeignete Maßnahmen“ sieht der Gesetzentwurf zur Zeit vor. Sollte damit auch gemeint sein, dass Frauenhäuser barrierefrei sein müssen? Ist das eine geeignete Maßnahme? Wäre es nicht eher eine geeignete Maßnahme, betroffene Frauen und Mädchen in einem Heim unterzubringen, barrierefrei und alles ist geregelt? Wer soll das entscheiden, der Kostenträger?

Der ABiD e.V. fordert:

Diese nicht eindeutige Redeweise, muss durch eine ausführliche Beschreibung direkt ergänzt werden, wie das gesamte Teilhabegesetz. Sonst werden wieder alle gut gemeinten Paragrafen dem Rotstift der Träger zum Opfer fallen. Wenn ein Teilhabe- und Gesetz zum Schutz für Frauen und Mädchen mit Behinderungen Erfolg haben soll, sollte Teilhabe und Schutz nicht bedeuten unendliche Klageverfahren führen zu müssen und zusätzlich von der Seite der Leistungserbringer diskriminiert zu werden.

Gewaltschutz