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Nachholbedarf bei Barrierefreiheit

Quelle: Rehadat
Mit Datum vom 11.11.2022 informierte die Bundesregierung über die Wirkungen der
Novellierung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts und
veröffentlichte zugleich ihre Stellungnahme zu der im Juni 2022 erschienenen Evaluation des
novellierten Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).
Zur Stellungnahme: BGG Evaluation | bundestag.de (PDF)
Das BGG hatte durch Novellierungen in den Jahren 2018 und 2021 weitere Veränderungen
erfahren, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verbessern sollen. Die
Bundesregierung begrüßt, dass das Behindertengleichstellungsrecht maßgeblich zum
Fortschritt der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen beigetragen hat, wie auch
schon im ersten Evaluationsbericht von 2014 festgestellt.
Als einen von mehreren Schwerpunkten betont die Bundesregierung, dass vor allem die
Bedarfe von Frauen mit Behinderungen besser erforscht werden müssten: „Um die
besonderen Belange von Frauen mit Behinderungen gemäß § 2 BGG zu berücksichtigen
und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen, müssen diese Bedarfe besser erforscht
werden. Andernfalls droht, dass die Norm eine Formel ohne Anwendung bleibt“.
Ob allerdings die Einschätzung der Bundesregierung stimmt, dass „der Prozess zur
Erreichung von Barrierefreiheit in vielen Behörden bereits fortgeschritten ist… und die
Herstellung der digitalen Barrierefreiheit gemäß §§ 12 ff. BGG“ ebenfalls gut voranschreitet
(Stellungnahme, S. 6), ist jedoch nicht unumstritten. Eine Auswertung des IW im Juni 2022
ergab ein anderes Bild: Danach ist die öffentliche Verwaltung (noch) nicht vorbildlich bei der
digitalen Barrierefreiheit, im Gegenteil: Sie erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur digitalen
Barrierefreiheit ganz und gar nicht.
Zum IW-Kurzbericht: Digitale Barrierefreiheit: (noch) keine Vorbildfunktion der öffentlichen
Verwaltung | iwkoeln.de
Allerdings stimmt die Bundesregierung explizit dem Evaluationsbericht in der Einschätzung
zu, dass die Weiterentwicklung des BGG und die Optimierung seiner Umsetzung langfristige
Prozesse sind, deren Fortschritte sich erst in absehbarer Zeit zeigen werden.
(Fl/Br)
Der ABiD e.V.-Vorsitzende, Marcus Graubner, stellt fest, dass die Umsetzung der
Barrierefreiheit, auch im digitalen Bereich, noch einen deutlichen Nachholbedarf zeigt.
Die Digitalisierung im öffentlichem Sektor und erst recht die dabei zu
berücksichtigende digitale Barrierefreiheit sind noch nicht so vorangeschritten, wie es
ursprünglich von der Bundesregierung und den jeweiligen Landesregierungen
vorgesehen waren. Hier ist noch viel zu tun. Der ABiD bleibt dazu im Gespräch.