Nutzungsmöglichkeiten von Eisenbahnen

Seit 1. Februar verschlechterten sich für Rollstuhlfahrer*innen die Nutzungsmöglichkeiten von Eisenbahnen weiter. Ab sofort soll/muß man – vorab! – mit jeder einzelnen Gesellschaft verhandeln, ob sie so gnädig ist, unsereinem in den Zug hinein- und am Zielbahnhof auch wieder herauszuhelfen. Das ist das Gegenteil von Teilhabeermöglichung und gutem Service.

 

Jetzt und hier ist der Staat unmittelbar in der Pflicht!

 

Wenn wir schon – zähneknirschend – zur Kenntnis nehmen müssen, daß es der DB nicht gelang, mit allen EVU Verträge abzuschließen, erscheint mir ein erneuter Appell ziemlich schwach. Bestünde die Lösung dieses privatkapitalistischen Konkurrenz-Problems nicht eher darin, daß der Staat seiner Verpflichtung – annähernd gleiche (Reise)Bedingungen zu schaffen – unmittelbar nachkommen müßte? Ob er eine neue Behörde schüfe oder eine bestehende beauftragt, diese Koordinierungsfunktion – für alle Unternehmen verbindlich – vorzunehmen, bliebe der Regierung überlassen. Aber zumindst könnte so eine weitere Verschlechterung (die Vor-Anmelderei ist ohnehin ein lästiger Nachteil) verhindert werden.

 

Herr Bundesminister Scheuer: Handeln Sie! Jetzt! Energisch! Nachhaltig!

Marcus Graubner

ABiD – Vorsitzender

Dr. Ilja Seifert

ABiD – Ehrenvorsitzender

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Die Weiterbildung wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 c Sozialgesetzbuch V finanziert durch den BKK Dachverband .