Nutzungsmöglichkeiten von Eisenbahnen
Seit 1. Februar verschlechterten sich für Rollstuhlfahrer*innen die Nutzungsmöglichkeiten von Eisenbahnen weiter. Ab sofort soll/muß man – vorab! – mit jeder einzelnen Gesellschaft verhandeln, ob sie so gnädig ist, unsereinem in den Zug hinein- und am Zielbahnhof auch wieder herauszuhelfen. Das ist das Gegenteil von Teilhabeermöglichung und gutem Service.
Jetzt und hier ist der Staat unmittelbar in der Pflicht!
Wenn wir schon – zähneknirschend – zur Kenntnis nehmen müssen, daß es der DB nicht gelang, mit allen EVU Verträge abzuschließen, erscheint mir ein erneuter Appell ziemlich schwach. Bestünde die Lösung dieses privatkapitalistischen Konkurrenz-Problems nicht eher darin, daß der Staat seiner Verpflichtung – annähernd gleiche (Reise)Bedingungen zu schaffen – unmittelbar nachkommen müßte? Ob er eine neue Behörde schüfe oder eine bestehende beauftragt, diese Koordinierungsfunktion – für alle Unternehmen verbindlich – vorzunehmen, bliebe der Regierung überlassen. Aber zumindst könnte so eine weitere Verschlechterung (die Vor-Anmelderei ist ohnehin ein lästiger Nachteil) verhindert werden.
Herr Bundesminister Scheuer: Handeln Sie! Jetzt! Energisch! Nachhaltig!
Marcus Graubner