Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e. V. (ABiD) legt mit dieser
Verbandsposition seine abgestimmte Haltung zum Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes 2026
vor. Der Verband lehnt den Entwurf ab, da er den bestehenden Pflegenotstand verschärft,
zentrale Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 19 UN-BRK) verletzt und
erhebliche Nachteile für pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen mit sich bringt.
- 1. Gefährdung selbstbestimmter Assistenzstrukturen
Die geplante Abschaffung bzw. starke Einschränkung der Verhinderungspflege zerstört
gewachsene Vertrauensverhältnisse und flexible Unterstützungsnetzwerke. Pflegebedürftige
werden in unflexible Dienstleistermodelle gedrängt – ein klarer Rückschritt für
Selbstbestimmung und Teilhabe. - 2. Steigendes Armutsrisiko und Re-Institutionalisierung
Durch die Streichung des Entlastungsbetrags und die unzureichende Dynamisierung der
Leistungen steigen die Eigenanteile deutlich. Viele Betroffene werden in die Sozialhilfe oder
zurück in stationäre Einrichtungen gedrängt. Damit wird der Grundsatz „ambulant vor stationär“
faktisch aufgehoben. - 3. Mehr Bürokratie und ungelöste Schnittstellen
Statt Entlastung schafft der Entwurf neue Hürden für das Persönliche Budget und das
Arbeitgebermodell. Die Schnittstellen zwischen SGB XI und SGB IX bleiben ungeklärt und
führen weiterhin zu belastenden Zuständigkeitskonflikten. - Kernforderungen des ABiD e. V.
- Rücknahme und grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs
- Erhalt und Ausbau der Verhinderungspflege zur Sicherung stabiler
Assistenznetzwerke - Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zu einer solidarischen,
bedarfsdeckenden Vollversicherung - Konsequenter Vorrang ambulanter Unterstützungsformen gemäß Art. 19 UN-BRK
- Sofortige und verlässliche Dynamisierung aller Leistungsbeträge
Der ABiD fordert eine Pflegepolitik, die Selbstbestimmung stärkt, Armut verhindert und die
Teilhabe pflegebedürftiger Menschen nachhaltig sichert.
Marcus Graubner
Vorsitzender des ABiD e.V.