Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD) bewertet die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) als unzureichend und politisch enttäuschend. Die Novelle bleibt deutlich hinter dem zurück, was für eine wirksame und verbindliche Barrierefreiheit notwendig wäre.

Für Millionen Menschen mit Behinderungen entscheidet sich Teilhabe nicht in Gesetzesbegründungen, sondern im Alltag: an der Stufe vor dem Restaurant, in der Arztpraxis ohne Aufzug, auf einer digitalen Plattform ohne barrierefreie Navigation oder in öffentlichen Gebäuden ohne Leitsysteme. Genau hier hätte das Gesetz klare, umfassende und verbindliche Standards festschreiben müssen. Stattdessen bleiben zentrale Bereiche wie bauliche Maßnahmen, Produkte und zahlreiche Dienstleistungen weiterhin ohne eindeutige gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit.

„Barrierefreiheit darf kein Prüfauftrag und keine freiwillige Kulanzleistung sein. Sie muss verbindlicher gesetzlicher Standard werden – im öffentlichen Raum wie im privaten Sektor“, erklärt der ABiD. Solange klare Vorgaben fehlen, bleibt Teilhabe vom guten Willen einzelner Anbieter oder wirtschaftlichen Erwägungen abhängig.

Zwar wird Betroffenen künftig der Zugang zur Schlichtungsstelle erleichtert. Doch ohne wirksame Sanktionen gegenüber privaten Unternehmen fehlt der notwendige Umsetzungsdruck. Rechte ohne spürbare Konsequenzen bei Verstößen verlieren ihre praktische Bedeutung. Effektiver Diskriminierungsschutz erfordert nicht nur Beschwerdemöglichkeiten, sondern auch klare Rechtsfolgen.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, gemäß Artikel 9 UN-BRK den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation sowie zu Einrichtungen und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, sicherzustellen. Diese Verpflichtung verlangt verbindliche, umfassende und durchsetzbare Regelungen. Die vorliegende Reform bleibt hinter diesem menschenrechtlichen Anspruch zurück.

Teilhabe ist kein freiwilliges Entgegenkommen und kein politischer Kompromiss. Sie ist ein Menschenrecht und Ausdruck gleichwertiger Bürgerschaft.

Der ABiD fordert den Gesetzgeber auf, im weiteren parlamentarischen Verfahren klare, verbindliche und einklagbare Standards zur Barrierefreiheit festzuschreiben. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht länger auf individuelle Ausnahmen oder nachträgliche Einzelfalllösungen verwiesen werden. Barrierefreiheit muss zur Selbstverständlichkeit werden – nicht zur Ausnahme.

Jörg Polster
Pressesprecher

Marcus Graubner
Vorsitzender