Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e. V. (ABiD) bewertet den
Regierungsentwurf zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
(1. KJHSRG) kritisch. Aus Sicht des Verbandes droht die seit langer angestrebter inklusiver
Kinder- und Jugendhilfe an Verbindlichkeit zu verlieren.
Mit der Reform sollte ein grundlegender Systemwechsel vollzogen werden: Nicht die Art der
Behinderung oder die Zuordnung zu verschiedenen Sozialleistungssystemen darf darüber
entscheiden, wer für ein Kind oder einen Jugendlichen zuständig ist. Maßgeblich muss allein
der individuelle Unterstützungs- und Teilhabebedarf sein. Der vorliegende Regierungsentwurf
rückt jedoch von einer bundesweiten verbindlichen Gesamtzuständigkeit ab und beschränkt
diese auf eine Experimentierklausel für ausgewählte Kommunen. Die strukturelle Trennung
zwischen SGB VIII und SGB IX bleibt damit zunächst bestehen.
„Inklusion nach Postleitzahl kann nicht die Antwort sein. Kinder mit Behinderungen brauchen
keine Lotterie bei Zuständigkeiten, sondern verlässliche Rechte und Unterstützung – überall in
Deutschland“, erklärt Marcus Graubner Vorsitzender vom ABiD.
Der Verband warnt vor regional unterschiedlichen Zugängen zu Leistungen. Wenn die
Gesamtzuständigkeit nur punktuell erprobt wird, entstehen unterschiedliche Verfahren,
Zuständigkeiten und Unterstützungsstrukturen. Teilhaberechte dürfen weder von der
Postleitzahl noch von der Finanzkraft, Personalausstattung oder Reformbereitschaft einer
Kommune abhängen.
Auch die geplante infrastrukturelle Bildungsassistenz bewertet der ABiD differenziert. Der
Ausbau inklusiver Strukturen in Schulen und Kindertageseinrichtungen ist grundsätzlich zu
begrüßen. Er darf jedoch nicht dazu führen, dass individuelle Unterstützungsansprüche
eingeschränkt werden. Kinder mit hohem oder spezifischem Unterstützungsbedarf müssen
weiterhin eine individuelle und bedarfsgerechte Assistenz erhalten können. Der Verband warnt
zudem davor, Inklusion unter dem Gesichtspunkt kurzfristiger Einsparungen zu betrachten.
Nicht die günstigste Leistung darf den Bedarf bestimmen – der Bedarf bestimmt die Leistung.
Bund und Länder müssen daher eine verlässliche personelle, fachliche und finanzielle
Ausstattung sicherstellen.
Für das weitere Gesetzgebungsverfahren fordert der ABiD insbesondere:

  • eine klare Perspektive für eine bundesweite inklusive Kinder- und Jugendhilfe,
  • vergleichbare Teilhaberechte unabhängig vom Wohnort,
  • die Sicherung individueller Leistungsansprüche,
  • eine Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts,
  • sowie die verbindliche Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren
    Selbstvertretungsorganisationen.

„Nichts über uns ohne uns“ muss auch für die Reform der Kinder- und Jugendhilfe gelten.
Inklusion ist kein Modellversuch, sondern ein menschenrechtlicher Auftrag
Marcus Graubner
Vorsitzender ABiD e.V.

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