Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland ABiD e.V. unterst¸tzt das Ziel des Referentenentwurfs
zum PNOG einer stabilen Finanzierung von “bürgernaher und menschenwürdiger” Versorgung.
Wir kˆnnen die Feststellung, dass oft eine grofle Diskrepanz zwischen anerkanntem Pflegegrad und
Kenntnis der zustehenden Leistungen besteht, best‰tigen und unterst¸tzen Ihre Planungen zu
verpflichtender individueller Beratung und Begleitung.
Grunds‰tzlich teilen wir auch die Einsch‰tzung, dass eine Verhinderung von Pflege Ziel einer Gesellschaft,
aber vor allem für den Leidensdruck des betroffenen Individuums sein sollte. Dabei sollte aber
berücksichtigt werden, dass nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand und Zulassung von
Medikamenten bzw. gerade mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ein Pflegebedarf leider nicht
immer verhinderbar ist.
Eine Reduktion von Pflegebedarf in den Statistiken durch schwierigere Anerkennung von einem Pflegegrad
sehen wir hingegen als ethisch, rechtlich und medizinisch inakzeptabel an, zumal sie die Betroffenen und
ihre Angehörigen in eine finanzielle Abwärtsspirale bei Selbstfinanzierung von notwendigen Leistungen
zwingt bzw. Gewalt¸ bergriffe z.B. durch Vernachlässigung fördert und eine bestmögliche medizinische
Versorgung gem. Art. 25 UN-BRK und Art. 26 UN-BRK verhindert. Diese stellt jedoch ein Menschenrecht
dar, das auch weiterhin unbedingt unter Beachtung von zugleich Art. 3 im Deutschen Grundgesetz erhalten bleiben muss.
Die geplante Reform verletzt aber auch durch weitere geplante Maßnahmen Art. 25 und Art. 26 der UNBRK und Art. 1 und 3 Deutsches Grundgesetz.
Deshalb fordern wir Sie auf:
- Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz muss ¸berarbeitet werden, wenn ¸ber Prävention von
Pflege gesprochen wird, weil insbesondere die Änderung von Festbeträgen bei Hilfs- und
Heilmitteln sowie bei Zuzahlungen zu Medikamenten dazu führen kann, dass gerade Menschen
mit chronischer Erkrankung bzw. Behinderung auf für Pflege präventive Maßnahmen aus
finanziellen Gründen verzichten, da sie oft ohnehin statistisch häufiger von Arbeitslosigkeit gem.
Inklusionsbarometer betroffen sind. - Die Zahl der Pflegebedürftigen darf nicht durch schwierigere Anerkennung von Pflegegraden
reduziert werden, da dies ihnen medizinisch notwendige Versorgung versagt und damit gegen
Art. 25 und Art. 26 UN-BRK verstößt. - Der generelle Wegfall bzw. in den ersten drei Monaten anteilige Wegfall von Kostenübernahmen
von Verbrauchspflegemitteln benachteiligt insbesondere die Schwerstbetroffenen, die oft in der
Kombination mit personenbezogenen Pflegeleistungen bereits finanziell eng am Limit sind. Die
Kostenübernahme muss daher dringend erhalten bleiben. Vielmehr sollte Ärztlich verordnet die
Indikation für die Aushändigung von Verbrauchspflegemitteln im einzelnen Fall überprüft werden,
um einem Missbrauch vorzubeugen, aber nicht dadurch die tatsächlich angewiesenen Menschen
zu benachteiligen.
- Eine Berücksichtigung bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger muss dringend gerade
unter dem Ziel der “bürgernahen und menschenwürdigen Versorgung” fortgeführt und
ausreichend gewürdigt werden, weil sie ansonsten eine Versorgung in Pflegeeinrichtungen
fördert und systematisch pflegende Angehörige benachteiligt, zu einer zusätzlichen finanziellen
Belastung für Betroffene und deren Familien führt und somit die Gesundheit von Pflegenden und
Pflegebedürftigen gefährdet. - Eine prozentuale oder je nach Pflegegrad vollständige Kürzung der Entlastungsbeträge verstößt
eindeutig gegen Art. 25 UN-BRK und Art. 26 UN-BRK, weil sie sozial und finanziell ohnehin
benachteiligte Menschen noch mehr in die Armut durch selbstständige Kostenübernahme zwingt
und deren menschenwürdige Gesundheitsversorgung nachhaltig gefährdet, wenn medizinisch
notwendige Maflnahmen aus Kostengründen nicht mehr in Anspruch genommen werden können. - Bereits jetzt werden viele Menschen durch Pflegeheimkosten in die (Alters-)armut gezwungen.
Daher verstärkte eine spätere staatliche Unterstützung bei der Finanzierung von
Pflegeeinrichtungskosten diesen Prozess und reduzierte pflegebedürftige Menschen noch mehr
auf Kosten und als eine “Last” für die Gesellschaft, aber auch für die Angehörigen. Dies verstößt
gegen Art. 1 und 3 Deutsches Grundgesetz und Art. 25 UN-BRK. Daher fordern wir Sie auf,
Pflegeeinrichtungen zum einen weiterhin bezahlbar zu machen und zum anderen frühzeitig mit
staatlichen finanziellen Mitteln bei Notwendigkeit zu unterstützen. - Die geplante Reduktion der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege auf ein Notfallbudget lehnen wir
ab. Gerade in Hinblick auf Gewalt- und Überlastungsprävention pflegender Angehöriger müssen
diese mit bisheriger Genehmigung und im bisherigen Rahmen erhalten bleiben.