Der 27. Januar ist ein Tag des Gedenkens und Mahnens. So gedenken wir heute all
der Opfer des Nationalsozialismus im Rahmen der „Euthanasie“ und
Zwangssterilisation und legen einen Kranz an der Gedenkstätte T4 in Berlin nieder.
Solche Taten dürfen nicht vergessen werden oder sich wiederholen! Hintergründe
über die Aktion T4.
Auf der Grundlage des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14.
Juli 1933 wurde die Zwangssterilisation im Deutschen Reich für „angeborenen
Schwachsinn“, „Schizophrenie“, „zirkuläres (manisch-depressives) Irresein“,
„erbliche Fallsucht“, „erblichen Beitstanz (Huntingtonsche Chorea)“, „erbliche
Blindheit“, „erbliche Taubheit“, bei „schwerer erblicher körperlicher Mißbildung“
(Artikel 2 §1) sowie bei „schwerem Alkoholismus“ (Artikel 3 §1) ermöglicht.2 Die
Rechtfertigung dieser Eingriffe ging auf das eugenische Gedankengut des
beginnenden 20. Jahrhunderts zurück. 34 Das Ermorden von Kranken im
Nationalsozialismus bezog sich auf drei verschiedene Aktionen: So gab es die
„Kinder-Euthanasie“ von 1939 bis 1945, die Aktion T4 (1940 – 1941) und die
„dezentrale Euthanasie“ von 1942 – 1945.5 Im Rahmen der „Kinder-Euthanasie“
sollten ab August 1939 Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung an den
„Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter
schwerer Leiden“ gemeldet werden. Anschließend wurden die Betroffenen in den
sogenannten „Kinderfachabteilungen“ durch Medikamentenüberdosierung oder
Nahrungsentzug ermordet. Dies betraf ca. 5 000 Kinder.6
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