Allgemeiner Behindertenverband ABiD e.V.
Digitalisierung stellt eine wichtige ergänzende Möglichkeit barrierefreier und wiederholt
abrufbarer Informationen – wie zu Beipackzetteln von Arzneimitteln – dar.
So bedeutet das Projekt GI 4.0 (Gebrauchsinformation 4.0) zum europaweiten Abruf von
Beipackzetteln bestimmter Medikamente auf der Internetseite
https://www.gebrauchsinformation4-0.de/ oder der App ein guter Anfang. Allerdings hat
man es dabei wie auch bei gedruckten Beipackzetteln verpasst, an die Barrierefreiheit des
Datenrufs zu denken und beispielsweise eine Version für Menschen mit
Seheinschränkungen anzubieten oder bei einem europaweiten Projekt Übersetzungen in
Fremdsprachen zur erleichterten Kommunikation im Notfall zu erstellen.
Nun wird im Rahmen der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie
2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG sogar diskutiert, ob zur Kosteneinsparung und
Umweltförderung ein digitaler Beipackzettel den gedruckten komplett ersetzen sollte.
Andere Modelle sehen vor, ihn auf ausdrückliches Verlangen der Patient:innen in
Apotheken beispielsweise auszudrucken.
Dies widerspricht eklatant Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 25 UNBRK), wonach Menschen mit Einschränkungen „das erreichbare Höchstmaß an
Gesundheit ohne Diskriminierung“ gewährt werden soll.
Mit einer rein digitalen Variante des Beipackzettels würden allerdings wichtige
Personengruppen wie Menschen im höheren Alter oder generell mit fehlender
Technikerfahrung und -ausstattung, Menschen mit bestimmten körperlichen
Behinderungen und dadurch bedingter eingeschränkter Technikbedienung sowie
Menschen mit kognitiven oder seelischen Einschränkungen aus einer ausreichenden
Versorgung ausgeschlossen.
Ganz abgesehen von der Tatsache, dass allein in Deutschland kein flächendeckender
Internetzugang möglich ist, stellt das aktive und selbstständige Abrufen eines
Beipackzettels eine größere Hürde dar, als einen gedruckten Beipackzettel in der
Verpackung selbst vorzufinden. Somit ist die richtige Medikamenteneinnahme im
schlimmsten Fall in Gefahr! Auch besteht das Risiko, dass womöglich ein ähnlich
aussehender Beipackzettel (unter z.B. Vernachlässigung der Unterschiede von
retardierten und nicht retardierten Tabletten) abgerufen wird.
Daher fordern wir:
Beipackzettel dürfen nur als Ergänzung digitalisiert werden!
Der gedruckte Beipackzettel muss für eine diskriminierungsfreie medizinische Versorgung
und bestmögliche Gesundheitsversorgung generell erhalten bleiben!
Zugleich fordern sowohl bei digitalen als auch Druckangeboten eine Aufrüstung bei der
barrierefreien Bereitstellung von Beipackzettel!

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