30 März, 2026
- Allgemeines zur Hilfsmittelversorgung
Zu Beginn hilft es, sich die Einschränkungen im Tagesablauf bewusst zu machen und
ggf.
zu notieren. Gemeinsam mit den Behandelnden lässt sich überlegen, ob eine
medikamentöse Anpassung möglich und nötig ist. Andernfalls kann man nach
Hilfsmitteln
für bestimmte Einschränkungen fragen.
Hilfsmittel dienen folgenden Prinzipien: Krafteinsparung, Sturzvorbeugung, Teilhabe
am
gesellschaftlichen Leben, Erhalt der Selbstständigkeit
Für Hilfsmittelverordnungen ist es mitunter hilfreich, sich vor der nächsten ärztlichen
Vorstellung Gedanken zu machen und möglichst konkret das Hilfsmittel mit
entsprechender Hilfsmittelnummer (z.B. im Portal rehadat zu finden oder direkt im
Sanitätshaus zu erfragen) mit der Diagnose auf dem Rezept vermerken zu lassen.
Im Sanitätshaus empfiehlt es sich, danach zu fragen, ob das Hilfsmittel ausprobiert
werden kann. Nicht für jeden und jede ist schließlich alles übertragbar. Was dem
einen
nützt, kann dem anderen sogar lästig sein. Einziger Haken: Nicht alle Sanitätshäuser
lassen jedes Hilfsmittel – teils aus hygienischen Gründen – ausprobieren. Ggf. muss
man
daher das Hilfsmittel nach Rezepteinlösung ausprobieren und eine neue Verordnung
erstellen lassen…
Nach Rezepteinreichung im Sanitätshaus haben die Kostentragenden
(Krankenkassen,
Pflegekassen in der Regel) ein Genehmigungsvorbehalt von max. 3 Wochen bzw. 5
Wochen nach Information an die Versicherten bei Notwendigkeit des Hinzuziehens
des
Medizinischen Dienstes.
Deutschland funktioniert aber nicht ohne Ausnahmen. Entsprechend ist eine längere
Frist
für die Entscheidung über eine Genehmigung von 2 Monaten bei Hilfsmitteln zum
Behinderungsausgleich möglich. Der ist gar nicht ganz so deutlich definiert…
Bei Ablehnung der Kostenübernahme kann man Widerspruch einlegen bzw. klagen…
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