1. Allgemeines zur Hilfsmittelversorgung
    Zu Beginn hilft es, sich die Einschränkungen im Tagesablauf bewusst zu machen und
    ggf.
    zu notieren. Gemeinsam mit den Behandelnden lässt sich überlegen, ob eine
    medikamentöse Anpassung möglich und nötig ist. Andernfalls kann man nach
    Hilfsmitteln
    für bestimmte Einschränkungen fragen.
    Hilfsmittel dienen folgenden Prinzipien: Krafteinsparung, Sturzvorbeugung, Teilhabe
    am
    gesellschaftlichen Leben, Erhalt der Selbstständigkeit
    Für Hilfsmittelverordnungen ist es mitunter hilfreich, sich vor der nächsten ärztlichen
    Vorstellung Gedanken zu machen und möglichst konkret das Hilfsmittel mit
    entsprechender Hilfsmittelnummer (z.B. im Portal rehadat zu finden oder direkt im
    Sanitätshaus zu erfragen) mit der Diagnose auf dem Rezept vermerken zu lassen.
    Im Sanitätshaus empfiehlt es sich, danach zu fragen, ob das Hilfsmittel ausprobiert
    werden kann. Nicht für jeden und jede ist schließlich alles übertragbar. Was dem
    einen
    nützt, kann dem anderen sogar lästig sein. Einziger Haken: Nicht alle Sanitätshäuser
    lassen jedes Hilfsmittel – teils aus hygienischen Gründen – ausprobieren. Ggf. muss
    man
    daher das Hilfsmittel nach Rezepteinlösung ausprobieren und eine neue Verordnung
    erstellen lassen…
    Nach Rezepteinreichung im Sanitätshaus haben die Kostentragenden
    (Krankenkassen,
    Pflegekassen in der Regel) ein Genehmigungsvorbehalt von max. 3 Wochen bzw. 5
    Wochen nach Information an die Versicherten bei Notwendigkeit des Hinzuziehens
    des
    Medizinischen Dienstes.
    Deutschland funktioniert aber nicht ohne Ausnahmen. Entsprechend ist eine längere
    Frist
    für die Entscheidung über eine Genehmigung von 2 Monaten bei Hilfsmitteln zum
    Behinderungsausgleich möglich. Der ist gar nicht ganz so deutlich definiert…
    Bei Ablehnung der Kostenübernahme kann man Widerspruch einlegen bzw. klagen…
    Nützliche Links und eine Tabelle finden Sie im Dokument. Bitte klicken Sie hier

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