Beim Stammtisch am 16.11.2023 ging es diesmal um Barrierefreiheit von ärztlichen
(und
psychotherapeutischen) Praxen.
Unser Gast, Herr Engelmann, von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
nahm
sich im Anschluss an eine kurze Vorstellung zu Tätigkeiten der KBV und geplante
Projekte
vor allem zur Erhöhung der Transparenz Zeit für unsere Fragen, Probleme und
Forderungen.

Noch immer sind viel zu wenig ärztliche Praxen bundesweit barrierefrei oder auch nur barrierearm.


Für einzelne fachärztliche Bereiche fehlen teilweise in Landkreisen wie für die
Gynäkologie komplett barrierefreie Praxen. Dies schränkt aus unser Sicht das
Menschenrecht auf freie Arztwahl, aber auch einfach ausreichende medizinische
Versorgung erheblich ein.
Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz bei den bisherigen Selbstangaben der
Praxen begrüßen wir sehr. Hierbei regten wir an, Betroffene bei der Prüfung von dem
Erfüllen von Merkmalen beispielsweise in Form eines Gremiums (bisher nur
Selbstauskunft der Praxisinhabenden) miteinzubeziehen. Teilweise sei beispielsweise
der
Zugang zur Praxis zwar barrierefrei, aber die sanitären Einrichtungen nicht mehr. Es
wurden auch vorab unterstützend von der Studierendengruppe NEMO Beispiele bei
Sehbeeinträchtigung durch fehlende Anpassung von Praxisschildern oder
Schriftgrößen in
Formularen eingebracht.
Betroffene teilten Diskriminierungserfahrungen. Manche Behandelnde lehnten sie aus
Angst vor Mehraufwand wegen der Behinderung als Patient:innen ab oder hätten kein
Verständnis für zum Beispiel Höreinschränkungen. Daher ist die Etablierung einer
Beschwerdestelle für Barrierefreiheit und Diskriminierung notwendig.
Darüber hinaus sollte die Barrierefreiheit bei der Terminvergabe beispielsweise über
den
Terminservice der Krankenkassen nach Schulung für die Mitarbeitenden
berücksichtigt
werden.
Für eine Erhöhung der Transparenz ist es zudem essentiell, Barrierefreiheit nicht nur
bundesweit prozentual zu erfassen, sondern nach einzelnen Merkmalen der
Behinderung,
Fachrichtungen und regionaler Verteilung. Dies muss frei zugänglich geschehen.
Unterstützende Internetseiten bei der Suche einer barrierefreien Arztpraxis wie von
den
Kassenärztlichen Vereinigungen sollten barrierefrei für alle Arten von Behinderung
(auch
Sehbeeinträchtigung) oder unterwegs technisch barrierefrei als App verfügbar sein.
Neben aller Verbesserung der Transparenz reicht unser Meinung jedoch schlichtweg
die
Zahl barrierefreier und -armer Praxen nicht aus. Hier wurde von uns die
Berücksichtigung
bereits bei der Zulassung angeregt. Bestimmte Quoten an barrierefreien Praxen für
die
einzelnen Fachbereiche müssten festgelegt und erfüllt werden. Zudem sollten
Praxisinhabende finanzielle Unterstützung für Umbauten oder auch Zuschläge bei
Behandlung von Menschen mit Einschränkungen erhalten. Auch Sanktionen bei
Diskriminierung oder nicht Erfüllen wurden diskutiert. Überbrückend und für
bestimmte
Krankheitsbilder wurde des Weiteren die Telemedizin vorgeschlagen.
Zuletzt wurde ausgiebig die Notwendigkeit der Sensibilisierung von Behandelnden
generell im Umgang mit Menschen mit Behinderung erörtert. So wird noch ein
Fortbildungsbedarf gesehen. Dies könnte in Zusammenarbeit mit den Ärzte- und
Psychotherapeut:innenkammern realisiert werden. Positiv empfinde man einige
Beispiele,
bei denen Behandelnde selbstständig sich für die Rechte von Menschen mit
Behinderungen einsetzten oder den Online-Fortbildungsbeitrag im KV-Portal.

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