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UN-Konvention kraftvoll umsetzen

Zum jüngst von der Bundesregierung verabschiedeten Zwischenbericht zum „Aktionsplan 2.0“ mit dem sie die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen will, erklären der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (ABiD), Marcus Graubner, und der Ehrenvorsitzende des ABiD, Dr. Ilja Seifert:

UN-Konvention kraftvoll umsetzen!
Nach unserer Beobachtung hat die Behauptung, daß Deutschland „auf einem guten Weg zur Inklusion“ wäre, nichts mit dem Alltagsleben der Betroffenen zu tun. Was eigentlich gebraucht würde, wäre

– der konsequente Menschenrechtsblick auf volle, selbstbestimmte Teilhabeermöglichung
– ein energisches, finanziell gestütztes Barrierenbeseitigungsprogramm in allen Bereichen
– die Überflüssigmachung von (Aus)Sondereinrichtungen
– die Einkommens- und Vermögensunabhängigkeit von Teilhabeleistungen
– unbürokratische Deckung assistierenden Pflegebedarfs bzw. pflegenden Assistenzbedarfs
– die Ächtung und Bestrafung von Stigmatisierung und Diskriminierung
usw.

Was wir vorfinden, ist leider nach wie vor

– fremdbestimmende Sozialhilfelogik, die Teilhabe als eine Art von „Gnadenakt“ behandelt
– selbst bei Neubauten immer mal wieder neue Barrieren und keinerlei ernsthafte Bestrebungen, bestehende Barrieren (im baulichen, kommunikativen und Bewußtseinsbereich) abzubauen
– den Neu- und Ausbau von Behindertenwerkstätten, Pflegeheimen und sonstigen „Aufbewahrungsanstalten“
– die Verhinderung von Ansparmöglichkeiten für Jede*n, die/der neben Eingliederungsleistungen auch Leistungen zur Pflege benötigt
– immer bürokratischere „Gewährung“ von Pflegeleistungen (das beginnt schon bei der Einstufung)
– allgegenwärtiges Ignorieren von Stigmatisierungen und Diskriminierungen in Wort und Tat.

Deshalb fordert der ABiD, die Zurückhaltung bei der konsequenten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention endlich aufzugeben und aus „Beteiligungs-Spielchen“ ernsthafte Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte für Selbstvertreter-Organisationen einzuführen. Wir brauchen keine neuen Aktionspläne auf geduldigem Papier, sondern kraftvolle Aktivitäten von Seiten der Regierenden m i t uns, den aktiven Regierten.

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Die Weiterbildung wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 c Sozialgesetzbuch V finanziert durch den BKK Dachverband .