Behindertenrechte stärken, Selbstbestimmung bewahren: Werden Sie Mitglied im ABiD e.V.! +++Jetzt Neu+++ ABiD Android App neue Version. Klicken Sie hier

Sterbehilfe darf immer nur der allerletzte Ausweg sein!

Pressemitteilung

Die Ampel-Koalition und der Bundestag befassen sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts derzeit mit der Frage der Zulässigkeit gewerbsmäßiger Sterbehilfe. Gemäß des Urteils aus Karlsruhe schränke die derzeitige Gesetzeslage gerade Ärzte und Vereine, die wiederkehrend eine Selbststörung begleiten, in ihrem Recht auf freie Berufsausübung, aber auch die Selbstbestimmung des Menschen über das Ende seines Lebens ein. Insofern war es nun an der Zeit, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher den Ansprüchen der Richter gerecht wird. Eine Vorlage wurde mittlerweile in das Parlament eingebracht und sieht vor, dass auch eine wiederholte, allerdings nicht auf Gewinnabsichten abzielende Suizidhilfe zwar weiterhin strafbar bleibt, aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht geahndet wird. Eine Geschäftsmäßigkeit des Beistands zur Selbsttötung soll deshalb auch künftig verboten sein, ebenso solle ein Werbeverbot für Suizidbeihilfe eingeführt werden. Wer dennoch Hilfe bei der Selbsttötung leisten möchte, muss beachten, dass der Sterbewillige hierfür einsichtsfähig und volljährig sein muss und mindestens zwei Gespräche mit unterschiedlichen Fachärzten der Psychiatrie und Psychotherapie sowie ein Beratungsangebot in Anspruch genommen hat. Zwischen den Terminen müssen mehrere Monate liegen, letztendlich muss sich der Wille zum Ableben als konsistent, unumstößlich und aus Überzeugung verfestigen. Er muss dauerhaft sein und darf nicht durch eine aktuelle psychiatrische Erkrankung beeinflusst werden. Daher ist stets zu klären, ob der Betroffene bei voller Erkenntnisfähigkeit und klarem Verstand Entscheidungen trifft. Schlussendlich muss der Arzt das freiwillige Sterbeverlangen als ernsthaften Entschluss attestieren. Eine Wartefrist von zwei Monaten zum Suizid ist danach abzuwarten. Daneben wird jede Form der Werbung von Organisationen und Vereinen für die Sterbehilfe untersagt. Das Betäubungsmittelgesetz wird dahingehend geändert werden, dass allgemeingültig anerkannt wird, wonach die Abgabe eines entsprechenden Wirkstoffs zur eigenverantwortlichen Selbsttötung zulässig ist.

Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD) erkennt die Bredouille, in der der Gesetzgeber steckt. Wie der Sozialberater des Vereins deshalb ausführt, müssen Abgeordnete teils auch gegen ihr Gewissen entscheiden, denn die verfassungsrechtliche Position ist klar und macht ein entsprechendes Handeln notwendig. „Unbestritten ist, dass solch eine ethische Entscheidung stets schwerfällt und daher auch in freier Abstimmung im Bundestag ohne Fraktionszwang entschieden werden soll. Nehme ich die Ausführungen aus Karlsruhe, dann blieb der Bundesregierung kaum etwas Anderes übrig, als einen solchen Gesetzentwurf zu erarbeiten, welcher am Ende eben auch die geschäftsmäßige Suizidhilfe in begrenzten Ausnahmefällen straffrei lässt. Für mein Dafürhalten hat es sich die Ampel-Koalition mit diesem Entwurf keinesfalls leicht gemacht. Und auch alle anderen Abgeordneten, die daran mitgewirkt haben, zeigen ganz offensichtlich, wie sehr sie letztlich mit sich ringen mussten“, erklärt Riehle. Und weiter erklärt er: „Grundsätzlich müssen all unsere Bemühungen darauf ausgerichtet sein, Sterbewillige von ihren Ambitionen abzuhalten und entsprechende Mechanismen zu installieren, die Suizidwilligkeit früh erkennen – und noch besser: Wir sollten sie durch intensive psychotherapeutische, psychosoziale, beratende und fachärztliche Behandlungs- und Unterstützungsangebote obsolet machen. Hieran fehlt es mir in dem vorgelegten Text noch“, so Dennis Riehle.

Zudem meint der Sozialberater: „Wir respektieren die Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen vollumfänglich. Und wir können gut verstehen, wonach im Leben durch traumatische Vergangenheit, anhaltende Belastungsreaktionen, schwerste psychiatrische und neurologische Störungsbilder oder Erkrankungen, für die es nach derzeitigem Wissensstand keine Heilung gibt, ein subjektiver Wunsch nach dem Ende des eigenen Daseins besteht. Und wir können und dürfen uns nicht anmaßen oder gar mit unserem Blickwinkel argumentieren, die Sichtweise des Betroffenen krampfhaft zu verändern. Dennoch fordern wir von der Politik durchaus eine im Gesetz vorgesehene Aufklärung des Sterbewilligen über alle Möglichkeiten der derzeit denkbaren Behandlung der vorliegenden Krankheit oder Behinderung. Schlussendlich darf es nicht zum Selbstmord kommen, weil der Sterbewillige nicht hinreichend über jede Form der Therapie oder einer würdevollen Begleitung des eigenen Sterbeprozesses durch palliative, seelsorgerliche, schmerzmedizinische, psychopharmakologische oder durch ein Hospiz leistbare Maßnahmen der Unterstützung für ein ohne Qual und Pein garantiertes Ableben auf natürlichem Weg unterrichtet war. Insbesondere die immer neuen Erfolge in Wissenschaft und Forschung machen es mittlerweile durchaus erreichbar, ein respektvolles Ausscheiden aus dieser Welt zu eröffnen“, so Riehle.

Grundsätzlich sei der ABiD der Überzeugung, dass jeder Mensch über sein ihm geschenktes Leben eigenständig verfügen kann. Trotzdem müssen präventive Maßnahmen noch deutlich mehr forciert werden. Früherkennung und eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit, von Medizinern, Psychotherapeuten, Beratungsstellen und allen Berufs- und ehrenamtlichen Gruppen, die mit Personen in schweren Lebenslagen zusammenarbeiten, müssen gestärkt werden. Schulungen für Suizidprävention müssen breitflächig und niederschwellig zugänglich gemacht werden. „Wenngleich eine geschäftsmäßige Sterbehilfe straffrei bleiben soll, ist das keine Einladung, dem Leben überdrüssige Menschen zum Selbstmord einzuladen“, spitzt es Dennis Riehle zu. Die Rückführung in eine erträgliche Existenz und sämtliche Unterstützung zur Bewältigung von herausfordernden Lebenssituationen müssen vor jeder Art der Suizidhilfe Vorrang haben. Ernsthaft Sterbewillige müssen zwar die Chance erhalten, ihren Wunsch im allerletzten Moment und nach Überwindung aller Hürden vollziehen zu können. Gleichsam muss es Sterbehilfeorganisationen so schwer wie möglich gemacht werden, Kunden zu akquirieren“, so Riehle. „Auch wenn diese Haltung nicht wirklich gut ankommen mag: Zum Leben gehört auch das Leiden dazu. Wir sind überzeugt, dass man sich nicht nur die Lorbeeren herauspicken kann und sich der Verantwortung entzieht, wenn es schwierig wird. Zur Natürlichkeit des Menschen gehört auch der Abschied, der – wie viele andere Alltagssituationen eben auch – durchaus eine Zumutung sein kann. Doch ohne solche Tiefen und Abgründe würden wir uns nicht entwickeln können und hätten keine Gelegenheit dazu, den Umgang mit Krisen zu erlernen oder sie zu bewältigen. Um ein autonomes, erfahrenes und abwägendes Wesen zu werden, braucht es verschiedene Nöte, die uns erwachsen machen, ergänzt Riehle zum Abschluss mit den ABiD-Vorständen Marcus Graubner, Andreas Scheibner und Klaus Heidrich.