Pressemitteilung Sozialstaatsreform: Strukturreformen dürfen nicht an der Lebensrealität behinderter Menschen vorbeigehen
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e. V. (ABiD) begrüßt, dass sich die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission bei ihren Vorschlägen zur Sozialstaatsreform auf strukturelle Verbesserungen konzentriert und Leistungskürzungen ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Angesichts steigender Lebenshaltungskosten und wachsender sozialer Ungleichheit ist dies ein wichtiges und notwendiges Signal.
Gleichzeitig warnt der ABiD davor, die Debatte auf Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung zu verengen, ohne die besonderen Lebenslagen behinderter Menschen konsequent mitzudenken.
„Strukturreformen sind kein Selbstzweck. Entscheidend ist, ob sie bei den Menschen ankommen – insbesondere bei jenen, die auf verlässliche Unterstützung angewiesen sind“, erklärt der Vorstand des ABiD.
Digitalisierung ja – aber inklusiv und barrierefrei
Der Verband teilt die Einschätzung, dass eine moderne, digitalisierte Sozialverwaltung Chancen bietet. Diese Chancen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen durch neue digitale Hürden ausgeschlossen werden. Viele Betroffene erleben bereits heute, dass Verfahren komplizierter statt einfacher werden.
Automatisierte Leistungen wie ein unbürokratisches Kindergeld sind aus Sicht des ABiD grundsätzlich zu begrüßen. Für Menschen mit Behinderungen gilt jedoch: Pauschale Lösungen greifen häufig zu kurz, da individuelle Mehrbedarfe, wechselnde Lebenslagen und Unterstützungsformen berücksichtigt werden müssen.
Teilhabe braucht mehr als Effizienz
Der ABiD weist darauf hin, dass Reformen des Sozialstaates nicht allein unter Effizienz- oder Vereinfachungsgesichtspunkten bewertet werden dürfen. Maßstab müssen die tatsächliche Verbesserung der Lebenssituation, die Sicherung der Existenz und die Stärkung selbstbestimmter Teilhabe sein.
„Ein Sozialstaat, der das Leben einfacher machen will, muss zuerst zuhören – und zwar denen, die besonders häufig durch Raster fallen“, so der Verband.
Beteiligung behinderter Menschen ist unverzichtbar
Der ABiD schließt sich der Forderung nach einer umfassenden Einbindung gesellschaftlicher Akteure an – betont jedoch, dass die Verbände behinderter Menschen von Beginn an verbindlich beteiligt werden müssen. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland ausdrücklich zu dieser Beteiligung.
Gerade erleben wir ein Klima der nicht nur versteckten, sondern offen ausgesprochener Behindertenfeindlichkeit. Wir fordern daher dringend, durch konsequentes Umsetzen der UN Behindertenrechtskonvention, diesen Tendenzen wirksam entgegenzutreten.
Der Verband wird die weiteren Schritte der Bundesregierung kritisch begleiten und erwartet, dass Strukturreformen nicht nur technisch, sondern sozial gerecht, inklusiv und menschenrechtsbasiert ausgestaltet werden.
Jörg Polster
Pressesprecher
Marcus Graubner
ABiD Vorsitzender