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Pressemitteilung E-Roller

Das Bundeskabinett hat gestern, am 03.04.2019, die erste gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf Gehwegen veranlasst. Die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Die Kleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und sollen bei einer Geschwindigkeit von bis zu 12 km/h auf Gehwegen zugelassen werden. Voraussetzung, um sie zu fahren, ist ein Mindestalter von 12 Jahren. Die Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 12 bis 20 km/h können ab 14 Jahren gefahren werden und sollen Radwege benutzen.

Dieser Umstand veranlasste Marcus Graubner, Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland und Werner Hartig vom ADFC Stendal zu einer gemeinsamen Stellungnahme:

Gerade für Menschen mit Behinderungen sehen wir vielfältige Probleme bei der gemeinsamen Nutzung von Gehwegen mit Elektrokleinstfahrzeugen. Grundsätzlich ist natürlich das Nutzen von Elektromobilität eine begrüßenswerte und zukunftsträchtige Entwicklung, sie sollte jedoch für alle Nutzer attraktiv und unfallfrei gestaltet werden. Wir möchten auf mehrere Problematiken aufmerksam machen, die mit der Nutzung der Kleinstmobile auftauchen können:

Gerade für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Sinnesbehinderungen oder für kleine Kinder werden geräuschlose Kleinstfahrzeuge auf Gehwegen zu einem Unfallrisiko werden. Oft sind die Gehwege sehr schmal gestaltet, so dass ein gefahrloses Überholen nicht gewährleistet sein wird. Ebenso ist es unklar, ob es an allen Kleinstfahrzeugen akustischen oder visuellen Signalgeber, mit denen mobil eingeschränkte Personen auf dem Gehweg gewarnt werden können, geben wird. Elektrokleinstfahrzeuge können neben den Elektrorollern auch Hoverbaords, E Skateboards und Mono Wheels sein, diese besitzen keine Lenkerstange.

Eine weitere Schwierigkeit stellt die Nutzung von Kleinfahrzeugen auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen dar. Mehr als 50 % der Gehwege und Radwege werden als Mischwege genutzt. Das heißt, dass in der Praxis die Kleinstfahrzeuge, welche 20 km/h erreichen, auch ein Hindernis für Zu Fuß Gehende darstellen werden. Ebenso wird diese Problematik auf Mischwegen ausserorts auftreten. Dort sind straßenbegleitende Radwege immer auch Wege für Fußgänger.

Aus unserer Sicht sollte eine Zusammenarbeit der Bundesbehörden mit den Verbänden für Menschen mit Beeinträchtigungen, zu Fuß Gehender und der Radfahrer erfolgen. Ebenso ist eine Aufklärung der Bevölkerung über Nutzen und Gefahren unabdingbar. Mit dieser Stellungnahme möchten wir für die Gefahren sensibilisieren und zu einem Dialog aufrufen.

 

Marcus Graubner

ABiD-Vorsitzender