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NewsTicker: Bundessozialgericht schafft Klarheit bei medizinischer Cannabis-Verordnung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einer aktuellen Entscheidung die Rechte von Patienten gestärkt, die bei der Krankenkasse eine Behandlung mit medizinischem Cannabis beantragen. Bisher haben die Versicherungen eine rigide Genehmigungspraxis gefahren und Anträge zur Kostenübernahme in den allermeisten Fällen abgelehnt. Das Vorgehen ist nach Ansicht des BSG in dieser Pauschalität allerdings nicht rechtens, erklärten die Richter in ihrem Urteil. Zwar sei es richtig, dass an die Therapie mit medizinischem Cannabis hohe Anforderungen gestellt werden. Die Kassen dürfen die Genehmigung aber nicht prinzipiell mit dem Hinweis ablehnen, dass andere Behandlungsoptionen zur Verfügung stünden. Selbst wenn eine Standardtherapie gegeben ist, kann eine Kostenübernahme für die Verabreichung von medizinischem Cannabis in Betracht kommen. Allerdings muss die hierfür notwendige Einschätzung des behandelnden Arztes die Schwere des Krankheitsbildes umfassend dokumentieren, Therapiealternativen abwägen und Chancen und Risiken der Cannabis-Behandlung für den Einzelfall einander gegenüberstellen. Gleichsam muss bei bestehender oder zurückliegender Suchtmittelabhängigkeit des Patienten eine sorgfältige Prüfung vorgenommen werden, inwieweit die Gabe von medizinischem Cannabis eine Rückfälligkeit begünstigen kann und daher möglicherweise kontraindiziert ist. Wenn der Arzt auf dieser Grundlage zu einer Entscheidung gekommen ist, obliegt der Krankenkasse nur noch, die Einschätzung auf ihre Plausibilität und Nachvollziehbarkeit zu prüfen. Ablehnungen der Kostenübernahme auf Basis anderer Beweggründe stehen der Versicherung dann nicht mehr zu.

Quelle: Urteil des BSG vom 10.11.2022, Az.:  B 1 KR 21/21 R u.a.

Autor: Dennis Riehle, Sozialberater