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Mehrere Einzel-GdB können zur Schwerbehinderung GdB 50 führen

Die Frage, ob die Kombination von zwei Einzel-GdB von 30 zu einer Schwerbehinderung mit einem Gesamt-GdB von 50 führen kann, wurde vor dem Sozialgericht Aurich verhandelt und in einem wegweisenden Urteil entschieden.

Der verhandelte Fall

Der Kläger, Jahrgang 1963, leidet seit einem Teilverlust des Dickdarms an einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung, die mit einem GdB von 30 bewertet wurde. Zusätzlich wurde eine Einzel-GdB-Bewertung von 30 hinsichtlich der Lungenfunktionseinschränkung durch das Versorgungsamt vorgenommen. Weiterhin wurde dem Kläger aufgrund einer Schlafapnoe ein Einzel-GdB von 20 zuerkannt. Das Versorgungsamt hatte in einem Widerspruchsbescheid lediglich einen Gesamt-GdB von 40 festgestellt, was den Kläger dazu veranlasste, den Rechtsweg einzuschlagen.

Entscheidung des Gerichts

Das Sozialgericht Aurich (Az. S 4 SB 154/21) entschied, dass die beiden führenden Funktionsbeeinträchtigungen in ihren Auswirkungen voneinander völlig unabhängig sind und sich auf unterschiedliche Bereiche im täglichen Leben des Klägers auswirken.

Aufgrund dieser Feststellung wurde dem Kläger ein Gesamt-GdB von 50 zuerkannt, was die Schwerbehinderteneigenschaft mit sich bringt.

Schwerbehinderung ab 50 GdB hat Vorteile

Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen, da die Schwerbehinderteneigenschaft zahlreiche Vorteile mit sich bringt. Unter anderem können Personen mit einem Gesamt-GdB von 50 zwei Jahre früher als üblich ohne Abzüge Rente beanspruchen.

Grundsatzentscheidung des Gerichts

Das Urteil des Sozialgerichts geht über den vorliegenden Fall hinaus. Es stellt fest, dass im Regelfall davon auszugehen ist, dass zwei führende Einzel-GdB von 30 die Annahme der Schwerbehinderteneigenschaft begründen. Diese Grundsatzentscheidung könnte sich in Zukunft auf ähnliche Fälle auswirken und könnte als Präzedenzfall dienen.

Die Bedeutung des Urteils für Betroffene

Das Urteil unterstreicht erneut, dass ein höherer GdB in der Regel vor den Gerichten durchgesetzt werden kann. Während die Versorgungsämter oft bei ihrer ursprünglichen Feststellung bleiben, führt eine unabhängige Prüfung, wie in diesem Fall vor dem Sozialgericht Aurich, häufig zu einer Erhöhung des Gesamt-GdB.

Dies ist besonders relevant für Menschen, die die Schwerbehinderung ab dem Grad der Behinderung anstreben.

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Die Weiterbildung wird im Rahmen der Selbsthilfeförderung nach § 20 c Sozialgesetzbuch V finanziert durch den BKK Dachverband .