Behindertenrechte stärken, Selbstbestimmung bewahren: Werden Sie Mitglied im ABiD e.V.! +++Jetzt Neu+++ ABiD Android App neue Version. Klicken Sie hier

Pressemitteilung Freie Wahl des Wohnsitzes nicht antasten!

Mit großem publizistischen Pomp veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf eines Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG). Es soll Kinder, die weniger als 100.000 €uro pro Jahr verdienen, von der Zuzahlungspflicht befreien, wenn ihre Eltern pflegebedürftig werden (und umgekehrt). Diese Maßnahme begrüßt der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD).
Aber wir sind entsetzt, daß behinderten Menschen, die beatmet werden, das Recht auf freie Wahl des Wohnorts geraubt werden soll. Das widerspräche dem Grundgesetz sowie der UN-Behindertenrechtskonvention und würfe uns um ein halbes Jahrhundert zurück. Das wäre Freiheitsberaubung durch Entzug des Selbstbestimmungsrechts auf freie Wohl des Wohnsitzes.
ABiD protestiert entschieden gegen dieses Ansinnen.
Deshalb unterstützen wir den Aufruf zur Kundgebung
am Sonntag, dem 18. August d.J., 10:30 Uhr
vor dem BMG (Berlin-Mitte, Friedrichstraße 105)
und rufen zur Teilnahme auf.

Marcus Graubner  ABiD-Vorsitzender

Dr. Ilja Seifert  ABiD-Ehrenvorsitzender

Pressemitteilung