Interview für Redaktionsnetzwerk Deutschland
Behindertenverband fordert 500-Euro-Monatsgehalt für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten.
Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Beschäftigte in Behindertenwerkstätten sind davon ausgenommen. Daher pocht der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland nun auf ein Monatsentgelt von mindestens 500 Euro.
Berlin. Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland hat mit Blick auf die gesetzliche Mindestlohnerhöhung auch ein höheres Entgelt für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten gefordert. „Der Lohn für Behinderte in Werkstätten muss dringend auf mindestens 500 Euro im Monat erhöht werden“, sagte der Vorsitzende Marcus Graubner dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Aktuell verdienen Menschen in Behindertenwerkstätten durchschnittlich 160 Euro pro Monat.“
Bisherige Untergrenze beträgt 109 Euro
Behinderte, die in Werkstätten arbeiten, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der zum 1. Oktober auf 12 Euro steigt. Sie erhalten von den Werkstätten mindestens 109 Euro pro Monat, hinzu kommt ein Steigerungsbetrag – beides wird aus der Erwirtschaftung der Werkstatt finanziert. Zudem bekommen sie ein steuerfinanziertes Arbeitsförderungsgeld von 52 Euro. Viele erhalten dazu Rente oder Grundsicherung.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Angebot von Werkstätten für behinderte Menschen „stärker auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ auszurichten.