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Allgemeiner Behindertenverband bietet neuerdings Psychosoziale Beratung per Mail!

Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD) bietet neuerdings auch eine
Sozialberatung an. Sie wird vom Professionellen Psychosozialen Berater Dennis Riehle, der im
Sozialrecht zertifiziert ist, ehrenamtlich geleistet und ist somit für alle Menschen kostenlos.
Gleichzeitig stellt sie aber keine Rechtsdienstleistung dar. Es kann also nur eine Allgemeine
Sozialgesetzaufklärung ohne eine juristische Einzelfallprüfung geleistet werden. Wesentliche
Anliegen, die in der Mailberatung vorgebracht werden können, sind unter anderem: Wie gehe ich
mit meiner Behinderung im Alltag um? Habe ich Anspruch auf Schwerbehinderteneigenschaft,
Pflegebedürftigkeit, Erwerbsminderungsrente? Kann ich berufliche oder medizinische
Rehabilitation beantragen? Welche sozialen Leistungen stehen mir bei krankheitsbedingter
Arbeitslosigkeit, Bedürftigkeit und in außergewöhnlichen Lebenslagen zu? Welche
Erleichterungen am Arbeitsplatz gibt es für mich? Wen beziehe ich in meine
Krankheitsgeschichte mit ein? Welche Rechte habe ich als behinderter Mensch gegenüber
Versicherungen, bei Bildung und Gesundheit? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich in
Werkstätten oder Heimen Probleme habe und mich beschweren will? Wie reagiere ich auf
etwaige psychische Begleiterscheinungen der Behinderung? Welche Verfügungen und
Vollmachten braucht es für den Ernstfall? Wie verhalte ich mich mit meiner Behinderung
gegenüber Familie, Freunden und dem Arbeitgeber? Welche niederschwelligen Angebote (z.B.
Selbsthilfegruppen) gibt es in meiner Nähe? Diese und weitere Fragen werden nach Eingang
innerhalb von 48 72 Stunden beantwortet. Gegebenenfalls wird bei individuellen Rechtsfragen,
die von der Sozialberatung nicht gedeckt sind, an zuständige Stellen weitervermittelt.

Dennis Riehle erklärt zu diesem neuen Angebot: „Ich bin selbst behindert und weiß daher nicht
nur aus meiner beruflichen Qualifikation und Erfahrung sehr genau, wie schwer es Menschen
mit Handicap haben, sich im Paragrafendschungel zurechtzufinden und zunächst eine Antwort
darüber zu erhalten, ob sie überhaupt Ansprüche haben. Insofern verstehen wir die Mailberatung
als eine Orientierungshilfe, die bei der weiteren Durchsetzung von Anrechten zunächst mit
Information und Darlegung der passenden Gesetzestexte hilft. So kann es den Betroffenen
durchaus erleichtert werden, sich an die geeigneten Ansprechpartner zu wenden und mit der
Erstauskunft über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Insofern wollen wir befähigen, die
eigenen Nachteilsaugleiche einfordern zu können. Die Beratung ist also im besten Sinne Hilfe
zur Selbsthilfe“. Daneben soll auch eine psychologische Basisversorgung gesichert werden: „Wir
bieten keine Therapie an, sondern lediglich eine durchtragende Form der Seelsorge, die geeignet
ist, mit Tipps und Ratschlägen leichter durch den Alltag zu kommen und sich mit passenden
Hinweisen im Zweifel an psychiatrische Fachspezialisten zu wenden. Psychologische Beratung
ersetzt also nichts, sondern ergänzt lediglich und ist vor allem dazu gedacht, bei Verunsicherung,
Sorgen und Überforderung wieder einen klaren Kopf zu bekommen. Wir wenden uns also keinen
Krankheitsbildern zu, sondern richten unser Angebot an Menschen mit Behinderung, die durch
ihre Einschränkungen psychischen Rückhalt gebrauchen können“, erklärt Dennis Riehle, der
abschließend beifügt: „Wir wollen mit unserem neuen Service einen Beitrag zur Teilhabe
leisten“.

Dennis Riehle, Sozialberater