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ABiD e.V. beklagt: „Menschen mit Handicap müssen sich Teilhabe an Bildung umständlich erkämpfen!“

Pressemitteilung: Allgemeiner Behindertenverband kritisiert wachsende Zahl abgelehnter Anträge

Berlin (20.06.2022). Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland e.V. (ABiD) kritisiert die zunehmende Zahl an Ablehnungen von Anträgen behinderter Menschen auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung. Die zumeist im Rahmen der Eingliederungshilfe durch Sozial-, Jugend- oder Integrationsämter erbrachten, finanziellen Unterstützungen umfassen beispielsweise Lernmaterial, Ausstattung für Schule und Studium, die Bereitstellung etwaiger Begleitpersonen für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen oder die Übernahme von Kosten für Bücher, Laptops oder Schreibgeräten. Mit der Leistung soll die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Schülern, Studenten und Erwachsenen gesichert und eine Chancengerechtigkeit hergestellt werden – wie sie die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vorsieht und die durch die Eingliederungshilfe in Hilfe Deutschland auch in nationales Recht umgewandelt wurde. „Allerdings haben behinderte Menschen immer öfter Schwierigkeiten dabei, ihre Ansprüche diesbezüglich auch wirklich durchzusetzen“, berichtet Dennis Riehle. Der Sozialberater des ABiD e.V. erhält vermehrte Beschwerden von Betroffenen und ihren Betreuungspersonen, wonach die Teilhabeleistungen auf Bildung durch die zuständigen Behörden nicht gewährt werden. „In der Regel erkennen die Ämter keine Notwendigkeit für die Kostenübernahme oder stellen sich gegen bestimmte Hilfsmittel und Sachleistungen, die aus der Sicht der Behörden unangemessen teuer sind oder nicht den Anforderungen des Antragsstellers gerecht würden“, so Riehle. Dabei seien die Bescheide oftmals unzureichend begründet und daher auch anfechtbar, zeigt sich der Allgemeine Behindertenverband überzeugt und rät deshalb regelhaft zum Einlegen von Widerspruch.

„Es ist eine tragische Entwicklung, dass gerade die Schwächsten der Gesellschaft durch bürokratische Vorgänge und voreilige Ablehnungen durch die Stadt- und Kreisverwaltungen an ihrer Partizipation an schulischer und beruflicher Aus- und Weiterbildung gehindert und damit in ihren Grundrechten beschränkt werden. Diese Form der Diskriminierung ist nach unserem Verständnis nicht mit den wesentlichen Vereinbarungen auf UN-Ebene in Einklang zu bringen und sollte daher durch die aktuelle Bundesregierung schnellstens durch eine Nachbesserung der derzeitigen Gesetzeslage und bindende Durchführungsverordnungen an die Sozialämter und alle sonstigen Träger von Eingliederungshilfe rasch beendet werden“, erklärt Dennis Riehle in Einklang mit den ABiD-Vorstandsmitgliedern Marcus Graubner, Andreas Scheibner und Klaus Heidrich. „Wir sind in der Ratifizierung der Behindertenrechte in Deutschland ohnehin rückständig und zahlreiche Ansprüche müssen von Menschen mit Handicap noch immer überaus umständlich, langwierig und teuer eingeklagt werden. Schlussendlich ist dieser Zustand nicht mit einem modernen Inklusionsstaat vereinbar“, formuliert Riehle abschließend und weist hierzu auch auf die kostenlose und bundesweit erreichbare Sozialberatung des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland e.V. hin, die von allen Bürgern unter der Mail-Adresse: soziales@abid-ev.de kontaktiert werden kann.