ABiD: Da geht es nicht um Wohlstandsverlust, sondern um Armut!
Pressemitteilung
Wirtschaftsweise warnen vor einem harten Winter und fürchten einen massiven Wohlstandsverlust. „Doch wo schon lange keine Rücklagen mehr gebildet werden konnten, ist auch nichts mehr da, was noch abgegeben werden kann“, meint der Sozialberater des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland, Dennis Riehle: „Es geht gerade bei kranken und behinderten Menschen, Langzeitarbeitslosen, Transferleistungsempfängern, Geringverdienern, vielen Alleinerziehenden, manchem Rentner und in zahlreichen Großfamilien um ihre Existenz. Da kann man keinen Wohlstand mehr opfern, weil es sich um das pure Dasein von morgen dreht. Deshalb befürchte ich keine Unruhen, weil der Millionär einige tausend Euro abstottern muss, sondern weil der Hartz IV-Empfängern die tägliche Essensration auf drei Euro senkt und die letzten Cent für einen Second-Hand-Pulli ausgibt, um in der kalten Wohnung nicht frieren zu müssen. Es ist dekadent, sich um den Wohlstand zu kümmern, wenn gleichzeitig immer mehr Mitglieder unserer Gesellschaft zahlungsunfähig werden“, so Riehle
Das Totschlagargument, eine Übergewinnsteuer lasse sich nicht ordentlich definieren, zieht nicht: „Für die Berechnung sollte der Gewinn des jeweiligen Unternehmens aus den Jahren 2019 bis 2021 gemittelt werden und der über dem Durchschnittsgewinn der zurückliegenden drei Kalenderjahre in 2022 liegende Gewinn mit einem Steuersatz abhängig von Größe, Wirtschaftskraft und Systemrelevanz des Betriebes gestaffelt mit einem Steuersatz zwischen 20 % und 80 % abgeschöpft werden“, meint der Sozialberater des ABiD. So könnte erreicht werden, dass Gewinne aus Krisengeschäften des laufenden Jahres verhältnismäßig und der jeweiligen Verfassung des Unternehmens angemessen besteuert werden.
Diese Mittel müssen sodann umverteilt werden, wobei weniger klientelpolitische Aspekte für den Empfang wiederkehrender Einmalzahlungen durch den Staat herangezogen werden sollten: „Viel eher muss die Verteilung der eingenommenen Steuergelder streng am Gesichtspunkt der Bedürftigkeit orientiert werden. Denn es gibt auch gut betuchte Rentner und Familien, gleichsam Einzelselbstständige nahe der Armutsgrenze. Es sollten also nicht pauschale Gruppen bedacht werden, sondern prinzipiell jeder Bürger, der seine finanzielle Not nachweisen kann. Gerade auch die nicht-steuerpflichtigen Sozialschwachen, zu denen auch viele behinderte und chronisch kranke Menschen mit einer minimalen Erwerbsminderungsrente oder Einkommen unter dem Grundfreibetrag gehören, müssen entlastet werden, beispielsweise über eine individuelle Erhöhung von Sozialhilfe, Wohngeld, Grundsicherung und Frührenten, ebenso, wie durch Auszahlungen gegenüber denen, die nicht bei den Sozialämtern, Jobcentern oder der Rentenversicherung erfasst sind, aber beispielsweise über die kommunalen Versorgungsämter erreicht werden könnten, wenn sie dort als behinderte Personen registriert wurden“.
Der ABiD-Sozialberater ruft die Politik dazu auf, nicht aus lobbyistischen Gründen länger dem Gießkannenprinzip zu verfallen, das weder punktgenau ist, noch in der Lage scheint, Gerechtigkeit herzustellen: „Es geht jetzt um die Wiederherstellung und Sicherung des sozialen Friedens. Da darf es nicht länger zu generellen Steuerentlastungen oder Anreizen für jeden Bürger kommen. Denn die Aufgabe der Regierung ist es, in der beginnenden Rezession soziale Hilfen am tatsächlichen Bedarf des Einzelnen zu skalieren und Steuerüberschüsse aus der Inflation daneben in Investitionen des Staates zu stecken, derzeit vor allem in Infrastruktur und Subventionen für die alternative Energieversorgung. Es kann dagegen nicht die Lösung sein, in den oberen Einkommensklassen Steuern unter dem Vorwand des Abbaus der Kalten Progression zu senken. Viel eher muss die Frage der Vermögenssteuer für Beträge oberhalb einer Million Euro neu diskutiert werden, beispielsweise als zunächst zeitlich begrenzte Sonderabgabe“, so Dennis Riehle abschließend.
Die Sozialberatung des ABiD ist für jeden Hilfesuchenden bundesweit kostenlos unter Mail: Soziales@ABiD-ev.de.