C o n t e r g a n o p f e r – R e q u i e m am 26. Nov. in BerlinJeder ist Willkommen!
Anlass für die Gedenkveranstaltung ist der Contergan–Skandal, der über 10.000 geschädigte Opfer hinterließ. Die Marktrücknahme des Medikaments jährt sich in diesem Jahr zum 50. Mal. Tausende Tote sind zu beklagen und wir blicken auf 50 Jahre Leid von schwerstgeschädigten Menschen, meist ohne Arme und/oder ohne Beine, manche ohne jegliche Gliedmaßen. Aufgrund der Behinderungen konnten viele der Überlebenden keiner Arbeit nachgehen und verständlich auch, dass sich im zunehmenden Alter durch jahrelange Fehlbelastungen schwere Folgeschäden einstellen! Noch immer kämpfen die ca. 2.800 überlebenden Opfer um angemessene Entschädigung, Anerkennung und Leistungen. Sie fordern ein selbstbestimmtes Leben und die dazu nötige Hilfe. Auf dieser Veranstaltung wird Dr. Ilja Seifert, MdB als Ehrenmitglied benannt.
Info: Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
• Datei:
Einladung_Informationen_Neues_zum_Conterganopfer-Requiems_-_Gedenkmesse_an_die_Todesopfer_&_Gerechtigkeitskonzert_am_26.11.2011.pdf
Altersgerecht Umbauen mit KfW-DarlehenDie KfW-Bankengruppe wird das Programm Altersgerecht Umbauen ab 01.01.2012 in der Darlehensvariante als Eigenprogramm fortführen. Das Programm wird künftig aus KfW-Mitteln im Zins verbilligt und mit einem attraktiven Zinssatz ausgestattet.
Dennoch wird die KfW die bisherige Verbilligungsleistung des Bundes lediglich
teilweise kompensieren können.
Zur Sicherung der Zinskonditionen des auslaufenden Bundesprogramms können noch Darlehensanträge im Original bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW eingereicht werden.
admin. PB, 22.11.2011
• Datei:
20111121_KFW_Fortfuehrung_Altersgerecht_Umbauen.pdf
"Thüringer Rose" für unser Vorstandsmitglied Egon Haupt„Respekt und Anerkennung für ehrenamtliches Engagement“
Die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert (SPD), hat am 19. November 2011 elf Thüringerinnen und Thüringer für ihr bürgerschaftliches Engagement mit der „Thüringer Rose“ ausgezeichnet. Mit dieser Medaille werden Menschen geehrt, die sich in langjähriger gemeinnütziger und überdurchschnittlicher Weise für Schwächere engagieren. Die Thüringer Rose ist ein Zeichen der Würdigung, das an die Heilige Elisabeth erinnert. Diese kam im Jahr 1211 – vor 800 Jahren – als Vierjährige nach Thüringen. Später setzte sie sich als Thüringer Landgräfin besonders für Arme und Kranke ein. Deshalb findet die Verleihung der „Thüringer Rose“ traditionell am 19. November, dem Tag der Heiligen Elisabeth, auf der Wartburg bei Eisenach statt.
Egon Haupt (Oberbösa) liegen die Selbstbestimmung und Würde von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft besonders am Herzen. Er engagiert sich in verschiedenen Vereinen und Organisationen, um eine Verbesserung der behindertenpolitischen Situation in Deutschland zu erzielen. Besonders hervorzuheben ist seine Arbeit in den Selbsthilfegruppen. Seit 2005 ist er Vorsitzender des Kreisbehindertenverbandes im Kyffhäuserkreis. Im darauffolgenden Jahr gründete Egon Haupt die Patientenvertretung Thüringen, in der er immer noch tätig ist. Außerdem ist er Vertreter im Berufungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung und Vorstandsmitglied des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland.
Wir freuen uns mit Egon Haupt über die Würdigung und gratulieren recht herzlich.
Auf diesem Wege meine herzlichen Glückwunsch an Egon Haupt zu seiner Auszeichnung mit der Thüringer Rose durch die Sozialministerin Thüringens. Das kann uns stolz und Mut machen für die kommende Zeit.
Mit herzlichen Grüßen
Ilja Seifert, Vorsitzender des ABiD e.V., am 21.11.2011
Sachsen feiern JubiläumAnlässlich des 20 jährigen Vereinsjubiläums war Ilja Seifert in Marienberg. Er konnte sich vom vielfältigen Engagement des ABiD Sachsen e.V. überzeugen.
admin.21.10.2011
• Datei:
Presse_ABiD_Sachsen.pdf
Ausladung aus dem Deutschen Bundestag erhaltenHeute habe ich meine Ausladung per Post vom Deutschen Bundestag Referat IO 1 erhalten.
„Einerseits waren wir von dem großen Interesse an dieser Veranstaltung überwältigt. Andererseits hat uns die übergroße Anmeldezahl von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahren überrascht. Da die Veranstaltung in den Räumen des Deutschen Bundestages stattfinden soll, müssen wir Kapazitätsgrenzen beachten. Alle Expertinnen und Experten der Bundestagsverwaltung, der Obersten Bauaufsicht der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Berliner Feuerwehr haben uns nach intensiver Prüfung mitgeteilt, dass die Konferenz aus veranstaltungstechnischen Sicherheits-und Brandschutzgründen in ihrer geplanten Form nicht stattfinden darf.“
Ich habe kein Verständnis für die Ausladung. P. Braun, am 14.10.2011
Den Volltext der Ein- und Ausladung können Sie hier nachlesen – entscheiden Sie selbst, ob „Behindern noch heilbar“ ist?
• Datei:
Deutscher_Bundestag-Ein-_und_Ausladungsschreiben_11.10.11.pdf
Einschränkung des Wahlrechtes nicht mehr hinnehmbar!Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle, erklärte heute am 11.10.2011 anlässlich einer Pressekonferenz zur UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 29: "Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Sie setzt wichtige, verpflichtende Impulse für den Bereich der politischen Partizipation von Menschen mit Behinderungen." Dies betreffe auch das Recht, zu wählen und gewählt zu werden. Die Konvention konkretisiere die bestehenden menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und zwinge zu Änderungen der Wahlgesetze zugunsten von Menschen mit Behinderungen.
"Immer noch wird in Deutschland manchen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht komplett abgesprochen. Das deutsche Wahlrecht ist alles andere als inklusiv", erklärte Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle, bei der Vorstellung seines Positionspapiers "Gleiches Wahlrecht für alle? - Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland".
Der gesetzliche Ausschlusstatbestand des § 13 Nr. 2 BWG ist spätestens seit Inkrafttreten der BRK nicht mehr haltbar. Er ist diskriminierend und unverhältnismäßig und läuft nicht nur den heutigen menschenrechtlichen Standards zuwider, sondern auch denen des Grundgesetzes.
Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssten die entsprechenden Paragrafen im Bundeswahlgesetz, im Europawahlgesetz und in den landesrechtlichen Vorschriften streichen.
Wir unterstützen diese Forderungen und kritisieren, dass in der gerade erst beschlossenen Wahlrechtsänderung durch die Bundesregierung diese Fragen keine Rolle spielten.
Außerdem müssen politische Rechte auch mit Leben erfüllt werden, was nicht nur die Möglichkeit der Wähler/innen mit Behinderungen einschließt, zu wählen, sondern auch gewählt zu werden.
P. Braun, am 11.10.2011
• Link:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/policy_paper_gleiches_wahlrecht_fuer_alle.pdf
Neue Freifahrtregelungen bei der BahnAm 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für schwerstbehinderte Menschen in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.
Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Deutsche Bahn vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für schwerstbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das Streckenverzeichnis definierte den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort eines schwerstbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte.
Damit bestehen jetzt einheitliche Regelungen und es können schwerstbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio - Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos mitfahren.
Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt ebenfalls bestehen.
Allerdings beim Ein- und Umsteigen steht auf immer weniger Bahnhöfen Personal zur Verfügung, obwohl viele Bahnhöfe nicht barrierefrei zugänglich sind. Falls Sie Hilfe beim Ein- und Umsteigen benötigen, sollte unbedingt eine Anmeldung bei der Mobilitätsservicezentrale der DB unter 01805 512 512 erfolgen.
admin. PB. 12.09.2011
• Link:
http://www.bmas.de
Koalition gegen Streichung - Kostenvorbehalt aus § 13 SGB XII Der Antrag der Fraktion DIE LINKE: Kostenvorbehalt in § 13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch streichen – Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen gewährleisten wurde am 8. Juli von der Koalitionsmehrheit im Deutschen Bundestag abgelehnt.
Und das ist deren Begründung:
„Die Fraktion der CDU/CSU lehnte die Anträge als überholt ab. Die Streichung des Kostenvorbehalts nach § 13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werde sich eventuell durch andere Maßnahmen erledigen. Insgesamt müsse man auch bei der Behindertenpolitik berücksichtigen, dass Steuergelder nur begrenzt verfügbar seien. Wichtig sei auch, keine unerfüllbaren Versprechungen zu geben. Man müsse realistisch bleiben. Daher würden die beiden Anträge abgelehnt.“
Ilja Seifert, 11.07.2011
Eingliederungsleistungen nicht auf Kindergeld anrechnen!Der ABiD e.V. fordert, dass das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesagentur für Arbeit, die in einem Brief v. 22.11.2010 bzw. einer Dienstanweisung DA-FamESTG vom Januar 2009 an die Familienkassen angewiesen haben, Eltern von erwachsenen schwerstbehinderten Kindern den bisherigen Kindergeldanspruch abzusprechen, diese Anweisungen zurücknehmen und entsprechend dem § 82 Abs. 1 SGB XII Eingliederungshilfeleistungen nicht als Einkommen des Kindes anrechnen.
Seit einigen Monaten werden aufgrund o. g. Schreiben bzw. Dienstanweisungen von den Behörden den Familien behinderter Kinder die Kindergeldansprüche abgesprochen bzw. Abzweigungen an die Sozialhilfeträger verstärkt ermöglicht. Damit werden Familien dringend erforderliche Finanzen mit bürokratischen Begründungen entzogen. Sie werden bei ohnehin starker physischer und psychischer Belastung zusätzlich auf zeitaufwendige "Rechtswege" geschickt, um nachzuweisen, dass sie das Kindergeld für behinderungsbedingte Bedarfe ausgeben.
Immerhin fallen mit den 184 € Kindergeld seit 1. Januar 2011 meist zusätzlich mit Absenkung der Regelsätze um 68 bzw. 72 € für erwachsene Menschen mit Behinderung, die bei ihren Familien leben (müssen), insgesamt 250 € weg. Und das bei Menschen, die in fast allen Belangen auf Hilfen angewiesen sind und aufgrund ihrer Behinderungen von vielen Teilhabemöglichkeiten noch immer ausgeschlossen sind.
Dr. Jürgen Hildebrand, 07.03.2011
• Link:
hier finden Sie weitere Hinweise:www.bvkm.de
• Datei:
steuermerkblatt.pdf
ZDF - Sicherheitsrisiko Rollstuhlfahrer"Aus Sicherheitsgründen können wir ausnahmsweise, Rollstuhlfahrern und Menschen mit Gehbehinderung keinen Zutritt zur Veranstaltung gewähren."
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland "Für Selbstbestimmung
und Würde" e.V. (ABiD) ist entsetzt über die Instinktlosigkeit, mit der das ZDF seine öffentliche Diskussionsveranstaltung "ZDF log in" bewirbt. Da nützt auch das Wörtchen "ausnahmsweise" nichts. Wer "Rollstuhlfahrern und Menschen mit Gehbehinderungen" zu einer Veranstaltung "keinen Zutritt gewährt", begeht eine Straftat. Eine Diskriminierung. Bewußt, planmäßig, vorsätzlich. Das ist - spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention - in der BRD verboten. Daran haben sich auch Fernsehsender und bayrische Ministerinnen zu halten.
Dass sich die Sendung ausgerechnet mit der "Frauenquote" (in Dax-Vorständen) befasst, ist eine Delikatesse am Rande. Immerhin war ursprünglich auch das Thema Frauenquote (bzw. Geschlechtergleichberechtigung) mal ein emanzipatorisches. Heute ist es auch die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Dass der Text ein falsches Komma enthält, ist nur am Rande zu bemerken.
Dass er aber so interpretiert werden kann, dass die behinderten Menschen
das "Sicherheitsrisiko" seien, ist ebensowenig kommentarlos hinnehmbar
wie die andere mögliche Interpretation, dass nämlich kein Raum gefunden
wurde, in dem die Sicherheit der gehbehinderten Zuschauerinnen und
Zuschauer garantiert werden könne. Beides ist heutzutage nicht mehr
akzeptabel!
Auch nicht "ausnahmsweise".
Wer unfähig ist, eine geeignete Räumlichkeit zu finden, müßte unverzüglich entlassen werden und dürfte auf Jahre hinaus keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten (und erst recht kein Geld des Gebührenzahlers). Außerdem müßte das dem Sender sofort eine Sendungs-Serie wert sein, in der über Barrierefreiheit und Nicht-Diskriminierung aufgeklärt wird.
Und zwar aus der Sicht Betroffener.
Wir wissen nicht, ob die bayrische Ministerin diese Umstände ihrer Sendung kennt. Aber sie sollte sie absagen. Zur Schande derer, die solch schändliche "Einladungen" verteilen.
Ilja Seifert, ABiD-Vorsitzender, 15.02.2011
Lesen Sie hier in der Ankündigung des "ZDF log in":
• Datei:
ZDF-Veranstaltung_am_16.02.2011.pdf
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