Koalition gegen Streichung - Kostenvorbehalt aus § 13 SGB XII Der Antrag der Fraktion DIE LINKE: Kostenvorbehalt in § 13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch streichen – Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen gewährleisten wurde am 8. Juli von der Koalitionsmehrheit im Deutschen Bundestag abgelehnt.
Und das ist deren Begründung:
„Die Fraktion der CDU/CSU lehnte die Anträge als überholt ab. Die Streichung des Kostenvorbehalts nach § 13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werde sich eventuell durch andere Maßnahmen erledigen. Insgesamt müsse man auch bei der Behindertenpolitik berücksichtigen, dass Steuergelder nur begrenzt verfügbar seien. Wichtig sei auch, keine unerfüllbaren Versprechungen zu geben. Man müsse realistisch bleiben. Daher würden die beiden Anträge abgelehnt.“
Ilja Seifert, 11.07.2011
Eingliederungsleistungen nicht auf Kindergeld anrechnen!Der ABiD e.V. fordert, dass das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesagentur für Arbeit, die in einem Brief v. 22.11.2010 bzw. einer Dienstanweisung DA-FamESTG vom Januar 2009 an die Familienkassen angewiesen haben, Eltern von erwachsenen schwerstbehinderten Kindern den bisherigen Kindergeldanspruch abzusprechen, diese Anweisungen zurücknehmen und entsprechend dem § 82 Abs. 1 SGB XII Eingliederungshilfeleistungen nicht als Einkommen des Kindes anrechnen.
Seit einigen Monaten werden aufgrund o. g. Schreiben bzw. Dienstanweisungen von den Behörden den Familien behinderter Kinder die Kindergeldansprüche abgesprochen bzw. Abzweigungen an die Sozialhilfeträger verstärkt ermöglicht. Damit werden Familien dringend erforderliche Finanzen mit bürokratischen Begründungen entzogen. Sie werden bei ohnehin starker physischer und psychischer Belastung zusätzlich auf zeitaufwendige "Rechtswege" geschickt, um nachzuweisen, dass sie das Kindergeld für behinderungsbedingte Bedarfe ausgeben.
Immerhin fallen mit den 184 € Kindergeld seit 1. Januar 2011 meist zusätzlich mit Absenkung der Regelsätze um 68 bzw. 72 € für erwachsene Menschen mit Behinderung, die bei ihren Familien leben (müssen), insgesamt 250 € weg. Und das bei Menschen, die in fast allen Belangen auf Hilfen angewiesen sind und aufgrund ihrer Behinderungen von vielen Teilhabemöglichkeiten noch immer ausgeschlossen sind.
Dr. Jürgen Hildebrand, 07.03.2011
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hier finden Sie weitere Hinweise:www.bvkm.de
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steuermerkblatt.pdf
ZDF - Sicherheitsrisiko Rollstuhlfahrer"Aus Sicherheitsgründen können wir ausnahmsweise, Rollstuhlfahrern und Menschen mit Gehbehinderung keinen Zutritt zur Veranstaltung gewähren."
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland "Für Selbstbestimmung
und Würde" e.V. (ABiD) ist entsetzt über die Instinktlosigkeit, mit der das ZDF seine öffentliche Diskussionsveranstaltung "ZDF log in" bewirbt. Da nützt auch das Wörtchen "ausnahmsweise" nichts. Wer "Rollstuhlfahrern und Menschen mit Gehbehinderungen" zu einer Veranstaltung "keinen Zutritt gewährt", begeht eine Straftat. Eine Diskriminierung. Bewußt, planmäßig, vorsätzlich. Das ist - spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention - in der BRD verboten. Daran haben sich auch Fernsehsender und bayrische Ministerinnen zu halten.
Dass sich die Sendung ausgerechnet mit der "Frauenquote" (in Dax-Vorständen) befasst, ist eine Delikatesse am Rande. Immerhin war ursprünglich auch das Thema Frauenquote (bzw. Geschlechtergleichberechtigung) mal ein emanzipatorisches. Heute ist es auch die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Dass der Text ein falsches Komma enthält, ist nur am Rande zu bemerken.
Dass er aber so interpretiert werden kann, dass die behinderten Menschen
das "Sicherheitsrisiko" seien, ist ebensowenig kommentarlos hinnehmbar
wie die andere mögliche Interpretation, dass nämlich kein Raum gefunden
wurde, in dem die Sicherheit der gehbehinderten Zuschauerinnen und
Zuschauer garantiert werden könne. Beides ist heutzutage nicht mehr
akzeptabel!
Auch nicht "ausnahmsweise".
Wer unfähig ist, eine geeignete Räumlichkeit zu finden, müßte unverzüglich entlassen werden und dürfte auf Jahre hinaus keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten (und erst recht kein Geld des Gebührenzahlers). Außerdem müßte das dem Sender sofort eine Sendungs-Serie wert sein, in der über Barrierefreiheit und Nicht-Diskriminierung aufgeklärt wird.
Und zwar aus der Sicht Betroffener.
Wir wissen nicht, ob die bayrische Ministerin diese Umstände ihrer Sendung kennt. Aber sie sollte sie absagen. Zur Schande derer, die solch schändliche "Einladungen" verteilen.
Ilja Seifert, ABiD-Vorsitzender, 15.02.2011
Lesen Sie hier in der Ankündigung des "ZDF log in":
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ZDF-Veranstaltung_am_16.02.2011.pdf
Hartz IV - Leistungskürzungen für "Behinderte"Presseerklärung - 04.02.2011 von– Ilja Seifert, MdB
Hartz IV-Vermittlungsausschuss ignoriert UN-Behindertenrechtskonvention
„Erwachsenen Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben, die Grundsicherung mit der Hartz-IV-Reform um 68 Euro zu kürzen, ist an sich schon ein Skandal. Darüber aber im Vermittlungsausschuss nicht einmal reden zu wollen - trotz Protesten der Betroffenen - belegt die Ignoranz der CDU/CSU-FDP-Koalition, aber auch von Grünen und SPD“, erklärt Ilja Seifert. Der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE fährt fort:
„Die mit der Einführung einer Regelbedarfsstufe 3 verbundene Kürzung der Grundsicherung ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die ausdrücklich nicht nur ein menschenwürdiges Existenzminimum, sondern volle Teilhabe und selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen zu verbindlichen Leitbildern erklärt. DIE LINKE hatte deswegen bereits zur 2. Lesung der Hartz-IV-Reform im Bundestag einen Änderungsantrag eingebracht (Drucksache 17/4084). Dieser Antrag wurde in namentlicher Abstimmung am 3. Dezember 2010 mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ich fordere alle Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf, dieses Problem endlich auf die Tagesordnung zu setzen und eine Lösung im Interesse der betroffenen Menschen mit Behinderungen zu finden.“
Ehrenamtliches Engagement wird behindert!Wer freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeit wirklich auf feste Füße stellen und ihr eine gewisse Sicherheit geben wöllte, müßte ein Mindestmaß an institutioneller Förderung für Selbsthilfeorganisationen garantieren.
Stattdessen will die Bundesregierung bei Hartz-IV-Opfern die -- meist ohnehin äußerst geringen -- Aufwandsentschädigungen "gegenrechnen", also: sie ihnen wegnehmen.
Das ist infam.
Lesen Sie hier in der Presseerklärung des Vorsitzenden Dr. Ilja Seifert:
• Datei:
PE_01-2011_Zum_europaeischen_Jahr_der_Freiwilligentaetigkeit.doc
Gedenken an die Opfer der T 4 - AktionMenschen mit Behinderungen sollen als Opfer des Nazi-Regimes nicht vergessen werden, deshalb hat der ABiD, am 27. Januar um 15. 00 Uhr in der Berliner Tiergartenstraße 4 und um 11.00 Uhr im Klinkum Ueckermünde, Kränze nieder gelegt. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, erinnerte daran, dass Menschen mit Behinderungen zu den ersten Opfern des Nationalsozialismus in Deutschland gehörten.
Ärzte und Pflegepersonal wurden zu Erfüllungsgehilfen im Zuge der so genannten
T4-Aktion. Behinderte und chronisch Kranke gehörten damit zu den ersten Opfern der Massenmorde in der NS- Zeit.
Daran wurde an diesem Tag erinnert und die Teilnehmer/innen aufgefordert, wachsam zu bleiben, damit sich so etwas nicht wiederholen kann.
"Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit", sagte Kofi Annan am 24.01.05 auf einer Sondersitzung der Vollversammlung der Vereinten Nationen (UNO) anlässlich des 60-jährigen Tages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz.
Er appellierte an die Weltgemeinschaft, ein Wiederaufleben des Antisemitismus sowie jedweder neuen Formen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bekämpfen.“
Der 27. Januar ist seit dem „Internationaler Holocaustgedenktag“. Er fällt zeitlich zusammen mit dem in Deutschland vor 15 Jahren eingeführten „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus“.
admin. P.B.26.01.2011
Lesen Sie weiter im Bericht:
• Datei:
Dok1.pdf
DB - Chef will Barrieren abbauen!13. Januar, Berlin, Potsdamer Platz, Bahntower: DB-Chef Dr. Rüdiger Grube traf sich mit Dr. llja Seifert zu einem Gespräch. Dabei war Ellen Engel, zuständig bei der DB für alle Fragen von barrierefreien Reisen für Menschen mit Behinderungen.
Sehr interessiert war Dr. Grube an den Reise-Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen. Für Ilja Seifert kein Problem und schnell war man bei den großen und kleinen Barrieren – von der Buchung bis zum Ein- und Ausstieg auf Bahnhöfen.
Auf Seiferts Kritik an den vielen nichtbarrierefreien Bahnhöfen und der bestehenden „1000er-Regelung“ sowie dem Tempo der Umbauten antwortete der Bahnchef, dass sein
Ziel sei, dass alle 5400 Bahnhöfe der DB barrierefrei werden.
Gern will er das Tempo erhöhen und prüfen, ob und wie bis 2025 alle Bahnhöfe
barrierefrei sein können. Mit auf dem Zettel stehen beim Bahnchef nun auch die Gebührenfreiheit beim telefonischen Mobilitätsservice, die Schaffung weiterer Rollstuhlplätze in Fernzügen sowie von barrierefreien Toiletten auf den Bahnhöfen.
Bericht: A. Nowak
EU ratifiziert UN-Behindertenrechts - Konvention in BrüsselBrüssel (kobinet) Völlig unbemerkt von der Presse ratifiziert die Europäische Union am 23. Dezember 2010 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. .
"Mit der Vertragsunterzeichnung unternimmt die EU "einen weiteren Schritt in Richtung auf das Ziel der Kommissionsstrategie, bis 2020 ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäer mit Behinderungen zu schaffen (IP/10/1505)", ist der Aussendung weiter zu entnehmen und es wird auf die "EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020" verwiesen.
admin.PB. eingestellt am 07.01.11
• Link:
KOBINET
Selektion in der Petrischale verhindern!P r e s s e e r k l ä r u n g
Zum Beschluß des CDU-Parteitags, der Anfang d.W. in Karlsruhe stattfand, die Präimplantationsdiagnostik (PID) abzulehnen, erklärt der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. (ABiD), *Dr. Ilja Seifert,MdB:
Leben mit Behinderungen im Alltag ermöglichen, nicht in der Petrischale verhindern!
Zwar faßte die CDU ihren Beschluß mit einer äußerst knappen Mehrheit (51%), aber dennoch begrüßt der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland
"Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. (ABiD) diese Entscheidung ausdrücklich. Wir finden es erfreulich, daß sich eine Bundestagspartei auf ihrem Parteitag fast vier Stunden Zeit nahm, diese ethischen Fragen sachlich - was durchaus persönliches
Engagement einschließt - zu diskutieren.
Der ABiD ist in dieser Frage Partner jeder demokratischen Partei, jeder Selbsthilfeorganisation, jeder Kirche und jeder Einzelpersönlichkeit, die das Leben mit Beeinträchtigungen für genauso wertvoll, genauso gut, genauso dazugehörig halten wie das jeder und jedes Menschen ohne Behinderung.
Dr. Ilja Seifert,MdB, Vorsitzender des ABiD
17. November 2010
Hier die Presseerklärung im vollem Wortlaut:
• Datei:
PE_03-2010_CDU-Beschluss_gegen_PID.doc
Menschen mit Behinderungen leben nicht in Saus und BrausKürzungen für Menschen mit Behinderungen!
„Die kalte Logik der Hartz-IV-Gesetzgebung schlägt zu“, erklärt Dr. Ilja Seifert in seiner Pressemitteilung. „Erwachsenen Menschen mit Behinderungen (die in „Regelbedarfsstufe III“ einsortiert werden), die „keinen eigenen Haushalt“ führen, werden 68,00 € weggenommen. Dieser Zynismus entsteht in Bürokratenhirnen, die der Meinung sind, hier einen „ungerechtfertigten Vorteil“ beseitigen zu können.
Als wenn die Betroffenen,nur weil sie – z.B. auf Grund hohen Assistenzbedarfes – noch bei den Eltern leben, in Saus und Braus leben würden!“
„Damit bricht Ursula von der Leyen ihr Wort, hat sie doch im Zuge der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes versprochen, dass sich die Situation für Menschen mit Behinderungen nicht verschlimmern wird.
Das steht in einer Reihe mit Verschlechterungen bei den Rundfunkgebühren,
der Gesundheitsreform sowie bei der Reform der Eingliederungshilfe.
admin.P.B. 12.11.10
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