BERLINER BEHINDERTEN ZEITUNG

Berliner Behinderten-Zeitung 12/2011
Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein frohes Fest und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr.
Wir bedanken uns bei allen fleißigen Helferinnen und Helfern, sowie den zahlreichen Anzeigenkunden für das in diesem Jahr entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit 2012.

Vorstand des berliner Behindertenverbandes e.V. und das
Team der BERLINER BEHINDERTEN-ZEITUNG

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Berliner Gleichberechtigungsgesetz wird 10 Jahre
"Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung"
Ein Rückblick von Uwe Hoppe, in BBZ Ausgabe März 2009

Am 29. April 1999 wurde im Berliner Abgeordnetenhaus das erste Gleichstellungsgesetz Deutschlands mit großer Mehrheit verabschiedet. Ein Bundesgleichstellungsgesetz trat übrigens erst zwei Jahre später in Kraft. Im Vorfeld der Beschlussfassung wurde sehr lange und kontrovers über die Inhalte, Ziele und Auswirkungen des Gesetzes diskutiert. Wir, als Berliner Behindertenverbände, haben uns damals mit unseren Erfahrungen und Kompetenzen in eigener Sache in diese Diskussion eingebracht und detaillierte Vorschläge für die Formulierungen des Gesetzes unterbreitet.
Der für den Gesetzentwurf federführende Ausschuss für Gesundheit, Soziales  und Migration hat am 4. März 1999 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der unsere volle Zustimmung fand.
Ungeachtet dieses Beschlusses hat der Hauptausschuss - auf Drängen des Senats und von Wirtschaftsverbänden - eine völlig andere Fassung formuliert und verabschiedet, die in wesentlichen Punkten von der Fassung vom 04. März 1999 abweicht und mehrere unserer Grundforderungen unberücksichtigt ließ. Von Berliner Behindertenorganisationen wurde in seltener Einmütigkeit dieser Entwurf abgelehnt.


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Berliner Gleichberechtigungsgesetz
Berliner Gleichberechtigungsgesetz ( Teil II Behindertenbeauftragte und –beiräte)
von Uwe Hoppe Quelle BBZ April/2009

Nachdem das Gleichberechtigungsgesetz am 17. Mai 1999 in Kraft trat, wurde nun erstmals ein Landesbehindertenbeauftragter gesucht, dessen Arbeit auf einer rechtlich abgesicherten Grundlage basiert. Zu dieser Zeit war die Berliner Behindertenszene politisch sehr aktiv und daher mangelte es nicht an Bewerbern. So gab es ein Auswahlverfahren, in dem sich Herr Martin Marquard, Mitglied des Berliner Behindertenverbandes, durchsetzen konnte. Er bestreitet seine 2 Legislaturperiode und war bis Februar 2009 im Amt. Wie es zur Zeit aussieht wird Herr Marquard der Erste und Letzte Landesbeauftragte sein, der aus der Behindertenszene hervorgegangen ist. Das Auswahlverfahren für den Neuen ist gerade angelaufen und die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass aus Mangel an Bewerbern aus unseren Reihen, ein alt gedienter Beamter das Amt des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung übernehmen wird. Die Hauptaufgabe des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verpflichtung des Landes, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu sorgen, eingehalten wird.
Die Senatsverwaltungen müssen bei allen Gesetzes- und Verordnungsvorhaben, die Fragen der Integration von Menschen mit Behinderung behandeln oder berühren, den Landesbeauftragten rechtzeitig vor Beschlussfassung beteiligen. Jeder Bürger kann sich mit seinem Anliegen an den Landesbeauftragten wenden, wenn er der Ansicht ist, dass Rechte von Menschen mit Behinderung verletzt worden sind. Deshalb führt der Landesbeauftragte einmal im Monat eine öffentliche Sprechstunde durch. Jedes Jahr erarbeitet der Landesbeauftragte einen Bericht, in dem er Verstöße gegen die Regelungen zur Gleichstellung behinderter Menschen durch Behörden oder andere öffentliche Stellen und die abgegebene Stellungnahmen und Maßnahmen zusammenfasst. Dieser Bericht wird erst dem Senat übergeben und danach dem Abgeordnetenhaus unterbreitet. Die Androhung in diesem Bericht aufgenommen zu werden, soll schon manches Mal Wunder bewirkt haben. Diese Verstößeberichte können im Internet nachgelesen werden. Ein großer Verdienst von Herrn Marquard ist es, dass er die einzelnen Senatsverwaltungen mehr für die Belange behinderter Menschen sensibilisiert hat. Deshalb sind heute in allen Senatsverwaltungen Arbeitsgruppen „Menschen mit Behinderung“ tätig. Mit der Einführung des Gesetzes hatte auch der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung eine gesetzliche Grundlage. Ihm gehören als stimmberechtigte Mitglieder jeweils ein Vertreter von 15 rechtsfähigen gemeinnützigen Verbänden und  Vereinen  im Land Berlin an, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben die Unterstützung der Interessen behinderter Menschen durch Aufklärung und Beratung oder die Bekämpfung Ihrer Benachteiligung gehört. Der Landesbeirat muss nach der Zusammensetzung seiner stimmberechtigten Mitglieder die Menschen mit Behinderung in ihrer Gesamtheit auf Landesebene vertreten. Um dieses gesetzlich vorgegebene Spektrum zu erweitern, fasste der Landesbeirat einstimmig den Beschluss, dass der Stellvertreter jedes Stimmberechtigten einem anderen Verein angehören sollte und im Fall der Abwesenheit des stimmberechtigten Mitgliedes er stimmberechtigt ist. Außerdem gehören dem Landesbeirat die folgenden acht nicht stimmberechtigten Mitglieder an: der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und je ein Vertreter des Integrationsamtes, der Bezirke, der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, des Landessportbundes, der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, der Hauptschwerbehindertenvertretung. Hauptaufgabe dieses Beirates ist es, den Landesbeauftragten in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren, zu beraten und zu unterstützen.
Der Landesbehindertenbeauftragte wird vom Senat berufen. Dagegen wird in den 12 Stadtbezirken der Bezirksbehindertenbeauftragte von der Stadtbezirksverordnetenversammlung gewählt.
Seine Aufgaben sind jedoch nur auf seinen Bezirk bezogen. In den Stadtbezirken existieren auch Beiräte. Über ihre Zusammensetzung entscheiden die Bezirksämter. Lesen Sie in der nächsten Ausgabe der BBZ:
Hat das „außerordentliche Klagegerecht“ in unserer Stadt zu mehr Barrierefreiheit geführt?  
• Link: Verstößebericht des Landesbeauftragten