Behindertenbewegung in postsowjetischen StaatenBehindertenbewegung in postsowjetischen Staaten organisiert sich
>> Vom 23. - 25. August d.J. trafen sich in der Schwarzmeerstadt Odessa
>> (Ukraine) Vertretrer der Behindertenbewegung mehrerer
>> postsowjetischer Staaten (so bezeichnen sie sich selbst): Ukraine,
>> Belarus, Kasachstan, Moldawien und Rußland. Sie berieten über ihre
>> konkreten Bedingungen im Kampf für die Umsetzung der
>> UN-Behindertenrechtskonvention. Die Ausgangslage ist unterschiedlich.
>> Einige Staaten - z.B. die Ukraine - haben sowohl die Konvention als
>> auch das freiwillige Zusatzprotokoll bereits ratifiziert. Dort ist
>> sie also - genau wie in Deutschland - geltendes innerstaatliches
>> Recht. Andere - z.B. die Russische Föderation - nahmen nur die
>> Konvention an (und auch das nur unter bestimmten Vorbehalten). Wieder
>> andere -z.B. Belarus - haben bisher noch nicht einmal unterzeichnet.
>> Ungeachtetdessen spielt die Konvention in behindertenpolitischen
>> Verlautbarungen der jeweiligen Regierungen stets eine große Rolle.
>> Mich luden die Tagungsteilnehmer und ukrainische Parlamentarier ein,
>> ihren Meinungsaustausch mit meinen/unseren Erfahrungen anzureichern.
>> Gefragt war ich sowohl als ABiD-Vorsitzender - etliche Teilnehmer
>> waren im April Gast der Feier zu unserm 20. Geburtstag - als auch als
>> Bundestagsabgeordneter der LINKEN.
>>
>> Zwei Punkte der Ergebnisliste finde ich besonders bemerkenswert:
>> Erstens wollen die Behindertenorganisationen ihren jeweiligen
>> Regierungen nicht die Definitionshohheit über zentrale Begriffe der
>> Konvention überlassen. So heißt es im Abschlußdokument:
>>> "Entscheidungen der Konferenz:
>>> 1) Annahme der in Kraft getretenen
>>> Behindertenrechtskonvention und des Fakultativen Protokolls als
>>> Grundlage für übernationale internationale Rechtsakte der
>>> internationalen Zusammenarbeit der Nichtregierungsorganisationen der
>>> Behinderten. Im Einzelnen die Annahme von:
>>> 1.a) Menschen mit Behinderungen sind Teil der Gesellschaft
>>> und gehören ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit.
>>> 1.b) Volle Teilhabe im Sinne der
>>> UNO-Behindertenrechtskonvention heißt, dass Menschen mit jeglicher
>>> Behinderung überall und immer am gesellschaftlichen und politischen
>>> Leben teilhaben können müssen und selbstbestimmt ihren Platz in der
>>> Gesellschaft einnehmen.
>>> 1.c) Allumfassende Barrierefreiheit bedeutet die Beseitigung
>>> aller Barrieren im Bewußtsein und selbstverständlich auch in Bauten
>>> aller Art sowie in der Kommunikation."
>> Damit erheben sie den emanzipatorischen Anspruch, selbst entscheiden
>> zu können, was für behinderte Menschen zu welchem Zeitpunkt und an
>> welchem Ort (bzw. in welchem Gesetz) wichtig ist.
>> Zweitens wollen sie darauf hinarbeiten, daß zukünftig auch eine
>> kompetente und energische Frau und ein ebensolcher Mann mit
>> Behinderungen aus den postsowjetischen Staaten Mitglied des
>> Überwachungsgremiums der UNO wird. In diesem Zusammenhang fand meine
>> Information, daß der Deutsche Behindertenrat die Kandidatur von Prof.
>> Dr. Theresia Degner für dieses Gremium vorschlug, große
>> Unterstützung. Einigen der Teilnehmer ist Theresia D. persönlich
>> bekannt und sie schätzen sie hoch. Sie werden in ihren Ländern
>> versuchen, diese Bewerbung zu unterstützen.
>> Die Behindertenbewegung dieser Staaten formiert sich. Selbstbewußt.
>> Selbstbestimmt. Zukunftsorientiert. Sie ist an der Kooperation auf
>> gleicher Augenhöhe mit dem Europäischen Behindertenforum (EDF)
>> genauso interessiert wie an länderübergreifenden Projekten mit dem
>> ABiD und/oder anderen Partnern in den EU-Mitgliedsstaaten.
>> Ilja Seifert
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