Hartz IV - Leistungskürzungen für "Behinderte"
Presseerklärung - 04.02.2011 von– Ilja Seifert, MdB
Hartz IV-Vermittlungsausschuss ignoriert UN-Behindertenrechtskonvention
„Erwachsenen Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Eltern leben, die Grundsicherung mit der Hartz-IV-Reform um 68 Euro zu kürzen, ist an sich schon ein Skandal. Darüber aber im Vermittlungsausschuss nicht einmal reden zu wollen - trotz Protesten der Betroffenen - belegt die Ignoranz der CDU/CSU-FDP-Koalition, aber auch von Grünen und SPD“, erklärt Ilja Seifert. Der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE fährt fort:
„Die mit der Einführung einer Regelbedarfsstufe 3 verbundene Kürzung der Grundsicherung ist ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die ausdrücklich nicht nur ein menschenwürdiges Existenzminimum, sondern volle Teilhabe und selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen zu verbindlichen Leitbildern erklärt. DIE LINKE hatte deswegen bereits zur 2. Lesung der Hartz-IV-Reform im Bundestag einen Änderungsantrag eingebracht (Drucksache 17/4084). Dieser Antrag wurde in namentlicher Abstimmung am 3. Dezember 2010 mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt. Ich fordere alle Mitglieder des Vermittlungsausschusses auf, dieses Problem endlich auf die Tagesordnung zu setzen und eine Lösung im Interesse der betroffenen Menschen mit Behinderungen zu finden.“
Ehrenamtliches Engagement wird behindert!Wer freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeit wirklich auf feste Füße stellen und ihr eine gewisse Sicherheit geben wöllte, müßte ein Mindestmaß an institutioneller Förderung für Selbsthilfeorganisationen garantieren.
Stattdessen will die Bundesregierung bei Hartz-IV-Opfern die -- meist ohnehin äußerst geringen -- Aufwandsentschädigungen "gegenrechnen", also: sie ihnen wegnehmen.
Das ist infam.
Lesen Sie hier in der Presseerklärung des Vorsitzenden Dr. Ilja Seifert:
• Datei:
PE_01-2011_Zum_europaeischen_Jahr_der_Freiwilligentaetigkeit.doc


Bild:ABiMV/RS Mitglieder legen ein Gebinde am Mahnmal im Klinikum Ueckermünde nieder
Gedenken an die Opfer der T 4 - AktionMenschen mit Behinderungen sollen als Opfer des Nazi-Regimes nicht vergessen werden, deshalb hat der ABiD, am 27. Januar um 15. 00 Uhr in der Berliner Tiergartenstraße 4 und um 11.00 Uhr im Klinkum Ueckermünde, Kränze nieder gelegt. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, erinnerte daran, dass Menschen mit Behinderungen zu den ersten Opfern des Nationalsozialismus in Deutschland gehörten.
Ärzte und Pflegepersonal wurden zu Erfüllungsgehilfen im Zuge der so genannten
T4-Aktion. Behinderte und chronisch Kranke gehörten damit zu den ersten Opfern der Massenmorde in der NS- Zeit.
Daran wurde an diesem Tag erinnert und die Teilnehmer/innen aufgefordert, wachsam zu bleiben, damit sich so etwas nicht wiederholen kann.
"Alles was das Böse benötigt, um zu triumphieren, ist das Schweigen der Mehrheit", sagte Kofi Annan am 24.01.05 auf einer Sondersitzung der Vollversammlung der Vereinten Nationen (UNO) anlässlich des 60-jährigen Tages der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz.
Er appellierte an die Weltgemeinschaft, ein Wiederaufleben des Antisemitismus sowie jedweder neuen Formen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu bekämpfen.“
Der 27. Januar ist seit dem „Internationaler Holocaustgedenktag“. Er fällt zeitlich zusammen mit dem in Deutschland vor 15 Jahren eingeführten „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus“.
admin. P.B.26.01.2011
Lesen Sie weiter im Bericht:
• Datei:
Dok1.pdf
DB - Chef will Barrieren abbauen!
13. Januar, Berlin, Potsdamer Platz, Bahntower: DB-Chef Dr. Rüdiger Grube traf sich mit Dr. llja Seifert zu einem Gespräch. Dabei war Ellen Engel, zuständig bei der DB für alle Fragen von barrierefreien Reisen für Menschen mit Behinderungen.
Sehr interessiert war Dr. Grube an den Reise-Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen. Für Ilja Seifert kein Problem und schnell war man bei den großen und kleinen Barrieren – von der Buchung bis zum Ein- und Ausstieg auf Bahnhöfen.
Auf Seiferts Kritik an den vielen nichtbarrierefreien Bahnhöfen und der bestehenden „1000er-Regelung“ sowie dem Tempo der Umbauten antwortete der Bahnchef, dass sein
Ziel sei, dass alle 5400 Bahnhöfe der DB barrierefrei werden.
Gern will er das Tempo erhöhen und prüfen, ob und wie bis 2025 alle Bahnhöfe
barrierefrei sein können. Mit auf dem Zettel stehen beim Bahnchef nun auch die Gebührenfreiheit beim telefonischen Mobilitätsservice, die Schaffung weiterer Rollstuhlplätze in Fernzügen sowie von barrierefreien Toiletten auf den Bahnhöfen.
Bericht: A. Nowak
EU ratifiziert UN-Behindertenrechts - Konvention in BrüsselBrüssel (kobinet) Völlig unbemerkt von der Presse ratifiziert die Europäische Union am 23. Dezember 2010 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. .
"Mit der Vertragsunterzeichnung unternimmt die EU "einen weiteren Schritt in Richtung auf das Ziel der Kommissionsstrategie, bis 2020 ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäer mit Behinderungen zu schaffen (IP/10/1505)", ist der Aussendung weiter zu entnehmen und es wird auf die "EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020" verwiesen.
admin.PB. eingestellt am 07.01.11
• Link:
KOBINET
Selektion in der Petrischale verhindern!P r e s s e e r k l ä r u n g
Zum Beschluß des CDU-Parteitags, der Anfang d.W. in Karlsruhe stattfand, die Präimplantationsdiagnostik (PID) abzulehnen, erklärt der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. (ABiD), *Dr. Ilja Seifert,MdB:
Leben mit Behinderungen im Alltag ermöglichen, nicht in der Petrischale verhindern!
Zwar faßte die CDU ihren Beschluß mit einer äußerst knappen Mehrheit (51%), aber dennoch begrüßt der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland
"Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. (ABiD) diese Entscheidung ausdrücklich. Wir finden es erfreulich, daß sich eine Bundestagspartei auf ihrem Parteitag fast vier Stunden Zeit nahm, diese ethischen Fragen sachlich - was durchaus persönliches
Engagement einschließt - zu diskutieren.
Der ABiD ist in dieser Frage Partner jeder demokratischen Partei, jeder Selbsthilfeorganisation, jeder Kirche und jeder Einzelpersönlichkeit, die das Leben mit Beeinträchtigungen für genauso wertvoll, genauso gut, genauso dazugehörig halten wie das jeder und jedes Menschen ohne Behinderung.
Dr. Ilja Seifert,MdB, Vorsitzender des ABiD
17. November 2010
Hier die Presseerklärung im vollem Wortlaut:
• Datei:
PE_03-2010_CDU-Beschluss_gegen_PID.doc
Menschen mit Behinderungen leben nicht in Saus und Braus
Kürzungen für Menschen mit Behinderungen!
„Die kalte Logik der Hartz-IV-Gesetzgebung schlägt zu“, erklärt Dr. Ilja Seifert in seiner Pressemitteilung. „Erwachsenen Menschen mit Behinderungen (die in „Regelbedarfsstufe III“ einsortiert werden), die „keinen eigenen Haushalt“ führen, werden 68,00 € weggenommen. Dieser Zynismus entsteht in Bürokratenhirnen, die der Meinung sind, hier einen „ungerechtfertigten Vorteil“ beseitigen zu können.
Als wenn die Betroffenen,nur weil sie – z.B. auf Grund hohen Assistenzbedarfes – noch bei den Eltern leben, in Saus und Braus leben würden!“
„Damit bricht Ursula von der Leyen ihr Wort, hat sie doch im Zuge der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes versprochen, dass sich die Situation für Menschen mit Behinderungen nicht verschlimmern wird.
Das steht in einer Reihe mit Verschlechterungen bei den Rundfunkgebühren,
der Gesundheitsreform sowie bei der Reform der Eingliederungshilfe.
admin.P.B. 12.11.10
Rundfunkgebühren für alle Haushalte
ABB e.V. fordert: Keine Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen durch Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag!
Der Allgemeine Behindertenverband Land Brandenburg e.V. (ABB e.V.) verfolgt mit Sorge die beabsichtigte Änderung des Rundfunkstaatsvertrages.
Dem Arbeitsentwurf zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zufolge beabsichtigen die Länder, das bisherige System der Gebührenfinanzierung grundsätzlich umzustellen. Bislang fällt die Gebühr nur in Haushalten an, in denen ein Rundfunk- oder Fernsehgerät zum Empfang bereit gehalten wird. Das neue System soll nicht mehr an die Existenz eines Empfängergerätes geknüpft sein, sondern erklärt alle Haushalte bzw. Wohnungen zu Beitragspflichtigen, auch wenn es dort kein Gerät gibt.
Ein weiterer Aspekt der geplanten Änderungen weckt jedoch unsere besondere Aufmerksamkeit.
Im Arbeitsentwurf sind im § 4 auch für die derzeit bestehenden Befreiungstatbestände bei Menschen mit Behinderungen Änderungen beabsichtigt.
Von dem dann je Haushalt zu leistenden Rundfunkbeitrag wird der oben genannte besondere Personenkreis nicht mehr grundsätzlich befreit, sondern der Rundfunkbeitrag wird nur auf ein Drittel ermäßigt.
Damit würde ein großer Personenkreis von behinderten Menschen nunmehr finanziell belastet und somit schlechter gestellt werden, als bisher. Selbst wenn man berücksichtigt, dass durch die geplante Verbreiterung der Erhebungsbasis die anfallende Gebühr pro Haushalt niedriger ausfallen wird als bisher, so bleibt der Fakt, dass die oben genannte Gruppe behinderter Menschen erstmals finanziell belastet würde, ohne dass sich an den subjektiven Ursachen für die bisherige Gewährung eines Nachteilsausgleiches etwas geändert hätte.
ABB e.V., 15.10.2010
DIN-Ausschuss legt DIN 18040-1 vor
Wie Mainz (kobinet 09.03.10) mitteilt. Nach rund 12 Jahren Arbeit und zwei gescheiterten Normentwürfen ist es endlich geschafft. Der DIN-Ausschuss für barrierefreies Bauen hat auf seiner Sitzung Anfang März endgültig den Teil 1 der DIN 18040 verabschiedet, der die Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude regelt. Dies teilte der stellvertretende Obmann des DIN-Ausschusses "Barrierefreies Bauen", Dr. Volker Sieger, den kobinet-nachrichten mit.
"Für die technische Fertigstellung der Norm müssen nun noch die bei DIN-Normen üblichen vier bis sechs Monate abgewartet werden, so dass die DIN 18040-1 voraussichtlich im Spätsommer für alle Interessierten gedruckt bzw. elektronisch zur Verfügung stehen wird. Sie ersetzt dann automatisch die DIN 18024-2 aus dem Jahr 1996. Über die Einführung der DIN 18040-1 als technische Baubestimmung entscheidet jedoch jedes Bundesland gesondert.
admin.P.B., 09.03.10
Nur die Einstellung zählt!Der Jahresbericht "Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf" informiert über die Arbeit der deutschen Integrationsämter im Berichtsjahr 2008/2009 sowie über die Entwicklung der Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht. Die Finanz- und Wirtschaftskrise zeigt erste negative Auswirkungen auf die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
• Link:
weitere Informationen hier zum Jahresbericht 2008/2009: