UN- Behindertenrechtskonvention in der Debatte

DBR - keine Stellungnahme zum Staatenbericht
Deutscher Behindertenrat verweigert Stellungnahmen zum 1. Staatenbericht gemäß der Behindertenrechtskonvention

Die im Deutschen Behindertenrat (DBR) zusammenarbeitenden Verbände sowie weitere Verbände und Organisationen aus den Reihen der Selbsthilfe und der Freien Wohlfahrt werden keine dezidiert inhaltlichen Stellungnahmen zum Entwurf des Ersten Staatenberichts der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) abgeben. Sie senden hiermit ein politisches Zeichen in Richtung der Bundesregierung.
Hier finden Sie die Pressemitteilung:

• Datei: PM_DBR_Staatenbericht_070711.pdf

Zehn Forderungen des Deutschen Behindertenrates
Berlin (kobinet) Der Deutsche Behindertenrat hat vor dem Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember heute ( 02.Dez.) zehn Schwerpunktforderungen zur Behindertenpolitik vorgelegt. „Politik für Menschen mit Behinderungen ist mit Anerkennung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung Menschenrechtspolitik geworden. Dieser neue Maßstab muss in allen Politikfeldern beachtet und umgesetzt werden“, mahnte der Vorsitzende des Sprecherrates dieses Aktionsbündnisses, Adolf Bauer, bei der Vorstellung des Forderungspapiers in Berlin.

„Dringender Handlungsbedarf besteht bei Bildung, Pflege, Gesundheit und Barrierefreiheit. Aber auch in den Bereichen Arbeitsmarkt und Soziale Teilhabe muss die UN-Konvention berücksichtigt werden“, betonte Bauer. Zudem sei es unerlässlich, dass dem in der Konvention geforderten Schutz vor Diskriminierung und Gewalt Rechnung getragen wird. Der Sprecherratsvorsitzende forderte die Bundesregierung auf, zügig einen Nationalen Aktionsplan zur vollständigen Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu verabschieden und dabei die Vorschläge und Forderungen der in diesem Aktionsbündnis vereinten Behindertenverbände zu berücksichtigen.
admin.PB eingestellt am 03.12.2010

• Link: Hier gehts zum KOBINET

Bild:ABiD/BMAS Die Mitglieder des Inklusionsbeirates 

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zum Vergrößern bitte hier klickenBild:ABiD/BMAS Die Mitglieder des Inklusionsbeirates

Inklusionsbeirat von Bundesbehindertenbeauftragten berufen
Am 5.10.2010 fand die erste konstituierende Sitzung des Ausschusses "Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin statt. In diesem werden die Interessen des Deutschen Behindertenrates (DBR) von Frau Dr. Arnade (ISL), Frau Tietz (SoVD), Herrn Lachwitz (BV Lebenshilfe) und Herrn Bethke (DBSV)
wahrgenommen. Darüber hinaus haben an der Sitzung jeweils ein/e
Vertreter/in der BAG der Freien Wohlfahrtspflege (BAG FW), des Deutschen
Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände teilgenommen.
Neben dem Ausschuss beim BMAS wird es einen Beirat (Inklusionsbeirat) beim
Bundesbehindertenbeauftragten, Herrn Hüppe, geben, in den ausschließlich
Menschen mit Behinderung berufen werden.
Die konstituierende Sitzung des Beirats beim Bundesbehindertenbeauftragten fand am 26.10.2010 in Berlin statt. In diesem Beirat wird Peter Braun als Vertreter des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland e.V. mitarbeiten.  
Es sollen nunmehr bis zum Jahresende 4 Arbeitsausschüsse gebildet werden die mit Vertreter/innen der Zivielgesellschaft besetzt werden sollen.

Fachausschuss 1
Gesundheit, Pflege, Prävention, Rehabilitation

Fachausschuss 2
Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft und Familie, Bioethik

Fachausschuss 3
Arbeit und Bildung

Fachausschuss 4
Mobilität, Bauen, Wohnen, Freizeit, gesellschaftliche Teilhabe, Information und Kommunikation

Weiterhin wurden beim BMAS zwei Projektgruppen eingerichtet. Die eine befasst
sich mit der Erarbeitung des Staatenberichts, die andere mit der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans. Im Dezember 2010 soll ein erster Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan, die Grundlage für einen Staatenbericht bilden. Zurzeit läuft eine Informationsabfrage des BMAS für die Erstellung des Staatenberichts bei den Ländern und den Bundesministerien.
admin.P. Braun, 03.11.10

Behindertenbewegung in postsowjetischen Staaten
Behindertenbewegung in postsowjetischen Staaten organisiert sich

>> Vom 23. - 25. August d.J. trafen sich in der Schwarzmeerstadt Odessa
>> (Ukraine) Vertretrer der Behindertenbewegung mehrerer
>> postsowjetischer Staaten (so bezeichnen sie sich selbst): Ukraine,
>> Belarus, Kasachstan, Moldawien und Rußland. Sie berieten über ihre
>> konkreten Bedingungen im Kampf für die Umsetzung der
>> UN-Behindertenrechtskonvention. Die Ausgangslage ist unterschiedlich.
>> Einige Staaten - z.B. die Ukraine - haben sowohl die Konvention als
>> auch das freiwillige Zusatzprotokoll bereits ratifiziert. Dort ist
>> sie also - genau wie in Deutschland - geltendes innerstaatliches
>> Recht. Andere - z.B. die Russische Föderation - nahmen nur die
>> Konvention an (und auch das nur unter bestimmten Vorbehalten). Wieder
>> andere -z.B. Belarus - haben bisher noch nicht einmal unterzeichnet.
>> Ungeachtetdessen spielt die Konvention in behindertenpolitischen
>> Verlautbarungen der jeweiligen Regierungen stets eine große Rolle.

>> Mich luden die Tagungsteilnehmer und ukrainische Parlamentarier ein,
>> ihren Meinungsaustausch mit meinen/unseren Erfahrungen anzureichern.
>> Gefragt war ich sowohl als ABiD-Vorsitzender - etliche Teilnehmer
>> waren im April Gast der Feier zu unserm 20. Geburtstag - als auch als
>> Bundestagsabgeordneter der LINKEN.
>>
>> Zwei Punkte der Ergebnisliste finde ich besonders bemerkenswert:
>> Erstens wollen die Behindertenorganisationen ihren jeweiligen
>> Regierungen nicht die Definitionshohheit über zentrale Begriffe der
>> Konvention überlassen. So heißt es im Abschlußdokument:

>>> "Entscheidungen der Konferenz:

>>> 1)            Annahme der in Kraft getretenen
>>> Behindertenrechtskonvention und des Fakultativen Protokolls als
>>> Grundlage für übernationale internationale Rechtsakte der
>>> internationalen Zusammenarbeit der Nichtregierungsorganisationen der
>>> Behinderten. Im Einzelnen die Annahme von:

>>> 1.a)        Menschen mit Behinderungen sind Teil der Gesellschaft
>>> und gehören ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit.

>>> 1.b)        Volle Teilhabe im Sinne der
>>> UNO-Behindertenrechtskonvention heißt, dass Menschen mit jeglicher
>>> Behinderung überall und immer am gesellschaftlichen und politischen
>>> Leben teilhaben können müssen und selbstbestimmt ihren Platz in der
>>> Gesellschaft einnehmen.

>>> 1.c)        Allumfassende Barrierefreiheit bedeutet die Beseitigung
>>> aller Barrieren im Bewußtsein und selbstverständlich auch in Bauten
>>> aller Art sowie in der Kommunikation."

>> Damit erheben sie den emanzipatorischen Anspruch, selbst entscheiden
>> zu können, was für behinderte Menschen zu welchem Zeitpunkt und an
>> welchem Ort (bzw. in welchem Gesetz) wichtig ist.

>> Zweitens wollen sie darauf hinarbeiten, daß zukünftig auch eine
>> kompetente und energische Frau und ein ebensolcher Mann mit
>> Behinderungen aus den postsowjetischen Staaten Mitglied des
>> Überwachungsgremiums der UNO wird. In diesem Zusammenhang fand meine
>> Information, daß der Deutsche Behindertenrat die Kandidatur von Prof.
>> Dr. Theresia Degner für dieses Gremium vorschlug, große
>> Unterstützung. Einigen der Teilnehmer ist Theresia D. persönlich
>> bekannt und sie schätzen sie hoch. Sie werden in ihren Ländern
>> versuchen, diese Bewerbung zu unterstützen.

>> Die Behindertenbewegung dieser Staaten formiert sich. Selbstbewußt.
>> Selbstbestimmt. Zukunftsorientiert. Sie ist an der Kooperation auf
>> gleicher Augenhöhe mit dem Europäischen Behindertenforum (EDF)
>> genauso interessiert wie an länderübergreifenden Projekten mit dem
>> ABiD und/oder anderen Partnern in den EU-Mitgliedsstaaten.

>> Ilja Seifert


Eingliederungshilfe weiter entwickeln!
Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland "Für Selbstbestimmung und Würde" e.V. setzt sich seit dem EJMB 2003 für ein bundesweit einheitlich ausgestaltetetes Teilhabesicherungsgesetz ein. Es geht uns um den bedarfsgerechten Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile unabhängig von Art und Ursache der Behinderung und unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers.
Wir fordern ein eigenständiges Leistungsgesetz, um damit die Voraussetzungen für Chancengerechtigkeit und für die freie Persönlichkeitsentfaltung von Menschen mit Behinderungen tatsächlich zu verbessern.
Lesen sie hier unsere Stellungnahme zum Begleitprojekt "Zuordnung von Leistungen" der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen" für die Verbändeanhörung am 13. Juli 2010.
Dr. Ilja Seifer MdB, Vorsitzender, 07.07.2010

• Datei: ABiD_Stellungnahme_Leistungszuordnung.pdf

Bild:Quelle European Network on Independent Living

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Ambulant vor Stationär -  Im Prinzip ja -  aber?
Mit der UN- Behindertenrechtskonvention werden alle staatlichen Organe gemäß Artikel 4 dazu verpflichtet, „die Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“ Die politischen Entscheidungen und alle Rechtsakte, die unmittelbar und  mittelbar die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, müssen sich nunmehr an dieser Forderung messen lassen. Dies gilt ganz besonders für die Sozialgesetzgebung.
Seit der Einführung der Pflegeversicherung (SGB XI) im Jahr 1995 setzt sich der ABiD e.V. für die Umsetzung des Vorrangs der häuslichen Pflege ein. Niemand soll gegen seinen Willen im Heim oder in einer Anstalt leben müssen, auch nicht, wenn er/sie/es auf Pflege angewiesen ist.
Im Elften Buch ( SGB XI – Soziale Pflegeversicherung ) ist der Vorrang der häuslichen Pflege gemäß § 3 bestimmt: Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor.
Der Bundesgesetzgeber erkennt hiermit durchaus an, dass Menschen mit Pflegebedarf besser zu Hause aufgehoben sind. Ambulant vor stationär heißt deshalb das Prinzip! Aber wie das mit Prinzipien und Bundesgesetzen so ist, sie gelten häufig nur grundsätzlich oder auf dem Papier!
Obwohl in Deutschland zweidrittel der Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden, erhalten sie  nur ein geringfügiges Pflegegeld, welches erheblich geringer ist als für die Pflege im Heim. Menschen im Heim werden finanziell wesentlich besser unterstützt, weil der staatliche Drang zur Bevorzugung und zur Institutionalisierung der Pflege ungebrochen ist. Dass dies ein speziell deutsches Problem ist, wird deutlich, wenn man die Pflegesysteme in unseren Nachbarländern Österreich und Schweiz betrachtet (siehe hierzu auch Pflegeübersicht im Anhang).
In der Bundesrepublik Österreich erhalten die Pflegebedürftigen monatliche Pflegeleistungen in sieben Pflegestufen. Ob jemand zu Hause oder im Heim gepflegt wird, macht dabei für die Höhe des Pflegegeldes keinen Unterschied. In beiden Fällen ist das Pflegegeld je nach Einstufung gleich. Außerdem werden für die häusliche Pflege durch Betreuungskräfte zusätzlich bis zu 550,- € als Zuschuss bereit gestellt.  
Die Schweiz geht einen großen Schritt weiter. Die aktuellen Sätze der „Hilflosenunterstützung“ unterscheiden deutlich zwischen Leistungen für Heimbewohner und zu Hause Gepflegten. Das Pflegegeld für die Pflege zu Hause ist fast doppelt so hoch, wie im Heim. Hier wird wirklich dem Prinzip „Ambulant vor Stationär“ Rechnung getragen, denn damit erhöht sich die Chance, dass die Familienangehörigen die Pflege übernehmen  und die Pflegebedürftigen zu Hause bleiben können.
Deutschland kann von Österreich und der Schweiz einiges lernen, wie häusliche Pflege organisiert und finanziert werden kann! Eine Pflegereform, die ihren Namen verdient, ist in Deutschland längst überfällig, vorher jedoch sollte das Prinzip „Ambulant vor Stationär“ endlich durchgesetzt werden!
angemerkt P. Braun, 09.01.10
• Link: weitere Informationen hier zum ENIL:

• Datei: PflegeleistungenUebers10.pdf

Bild: ABiD/PB. Podiumsdiskussion im Konferenzzentrum

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zum Vergrößern bitte hier klickenBild: ABiD/PB. Podiumsdiskussion im Konferenzzentrum

Konferenz zur UN- Behindertenrechts - Konvention in Berlin
Unter dem Titel „Wenn sich die Welt für mich ändern muss“ hat das Deutsche Institut für Menschenrechte, am 8. Dezember 2009, zu einer Konferenz nach Berlin eingeladen. Hintergrund ist die UN- Behindertenrechtskonvention, welche nach Bestätigung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates in diesem Jahr ( 26.03.09 ) schrittweise in die Gesetzgebung einfließen muss. Die Konvention steht als verbindliche Grundlage für einen Wechsel in der deutschen Behindertenpolitik. Sie fasst zentrale Grundsätze, wie Selbstbestimmung, soziale Inklusion, Gleichstellung , Nichtdiskriminierung und Partizipation als allgemeine Menschenrechte auf, die über individuelle Rechte abgesichert werden müssen. Auf der Konferenz wurde schnell deutlich, dass sich nicht gleich die ganze Welt ändern muss, sondern erst einmal die Politik und die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland. Dr. Sigrid Arnade, vom Deutschen Behindertenrat, stellte die Forderung an die Bundesregierung, endlich zu handeln, damit jeder Mensch seine Wohnform selbst bestimmen und nicht gegen seinen Willen von den Behörden in ein  (Pflege-) Heim abgeschoben werden darf; abzusichern, dass bei öffentlich geförderten Baumaßnahmen strikt die Barrierefreiheit eingehalten wird und dass die Eltern behinderter Kinder das gleiche Wunsch- und Wahlrecht haben, wo ihre Kinder zur Schule gehen dürfen!
In drei Arbeitsgruppen wurden die Themen Arbeit, Bildung und Gesundheit vertieft und diskutiert. Im Sinne der UN- Behindertenrechtskonvention sollen angemessenen Vorkehrungen getroffen werden, um im Einzelfall Benachteiligungen abzubauen, andererseits sollen „unbillige Belastungen“ für denjenigen, der Vorkehrungen treffen muss, eingeschränkt oder ausgeglichen werden.  
Darüber haben wir in der Arbeitsgruppe „Arbeit“ trefflich gestritten und am Ende aus den Augen verloren, was Arbeit eigentlich für den Einzelnen ist und bedeutet. Die Frage, ob Werkstattarbeit in einer so genannten geschützten Werkstatt für Behinderte, Arbeit ist oder nur Beschäftigung, konnte aus Zeitgründen nicht mehr beantwortet werden.
aufgeschrieben P. Braun, 08.012.09            

Bild: ABiMV Foto: P.B. Auf der Festveranstaltung anläßlich des Internationalen Tages der Behinderten Menschen in Neubrandenburg

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ABiD fordert Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention
Der diesjährige Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen steht ganz im Zeichen der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Jahr 2009 war für die Behindertenbewegung von großer Bedeutung, denn das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie das Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006, wurde endlich auch im Deutschen Bundestag und im Bundesrat bestätigt.
Damit gilt die Konvention ab 26. März d.J. als rechtsverbindliches Dokument im Bund und in den Bundesländern. Die UN – Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle staatlichen Organe gemäß Artikel 4 dazu, „die Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.“ Die politischen Entscheidungen und alle Rechtsakte, die unmittelbar und  mittelbar die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, müssen sich nunmehr an dieser Forderung messen lassen. Darauf werden wir zukünftig besonders achten!
Die Bundesregierung sah sich bisher noch nicht in der Lage einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorzuschlagen, noch hat sie bisher eine/n Behindertenbeauftragte/n benannt! Der heutige Tag wäre eine gute Gelegenheit dazu gewesen! Die Forderung nach einem Nachteilausgleichgesetz, welches unabhängig vom Einkommen und Vermögen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen absichert, steht genauso auf der Tagesordnung, wie das Recht auf inklusive Schule und Bildung. Noch immer blockiert die Bundesregierung, den EU-Richtlinienentwurf zur Antidiskriminierung ( vom Juli 2008 ) und hat das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG ) noch immer nicht den europäischen Normen angepasst.
An öffentlichen Bauten werden immer wieder neue Barrieren errichtet und mit Steuergeldern finanziert. Es kann nicht sein, dass die Behindertenverbände jeden Bau kontrollieren müssen, um Schlimmeres zu verhindern. Hier fordern wir einheitliche Fristen und Regelungen in den Landesbauordnungen, um dies auszuschließen! Außerdem fordern wir mehr finanzielle Unterstützung und Mitspracherechte für die Behindertenverbände und Behindertenbeiräte. In den Landkreisen und in den Großstädten müssen Behindertenbeauftragte in der Verwaltung eingestellt werden, damit wir die vielen Denkblockaden beseitigen und in der Umsetzung der UN-Konvention tatsächlich voran kommen können.
P. Braun, stellv. Vorsitzender am 03.12.09, dem Weltbehindertentag

UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen
Von Tonia Koch, Landeskorrespondentin Saarland, Deutschlandradio, 26.03.2009

Die Bundesrepublik hat eine UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen ratifiziert. Sie gilt seit heute. Endlich möchte man sagen. Denn es hat zwei Jahre gedauert, von Dezember 2006 bis Dezember 2008 bis die Konvention in Deutschland die parlamentarischen Hürden nahm.

Und die Erklärung, warum es so lange gedauert hat, warum sich die Bundesrepublik so schwer damit tat, ist recht einfach. Sie hadert mit der Philosophie dieser Konvention. Die Konvention begründet einen Anspruch behinderter Menschen auf Teilhabe, auf ein Leben mitten drin in der Gesellschaft und nicht am Rand. Dieser grundsätzliche Gedanke aber steht im Widerspruch zur deutschen Tradition. Die praktischen Erfahrungen, die Menschen mit Behinderungen hierzulande machen, sind geprägt von Etikettierung, Stigmatisierung und Aussonderung.

• Link: Lesen Sie hier weiter

Schattenübersetzung
Sehr gehrte Mitglieder und Freunde,
das „Übereinkommen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ ( Convention on the Rights of Persons with Disabilities ) der Vereinten Nationen vom 13. Dez. 2006 (kurz: Die UN-Behindertenrechtskonvention ) wird uns neue Impulse geben und die zukünftigen Diskussionen bestimmen. Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderungen verstärkt einzufordern. Der Schutzumfang der Konvention erfasst alle bürgerlichen, politischen sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Gleichzeitig soll uns die Konvention vor „Diskriminierung aufgrund von Behinderung“ schützen.
Die Ende des Jahres 2008 vom Bundestag und Bundesrat ratifizierte “UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ ermutigt uns, für unsere Rechte zu kämpfen und eine diskriminierungsfreie und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe in der Bundesrepublik einzufordern. Spätestens seit Verabschiedung der UN-Konvention wird deutlich, dass Behindertenpolitik nicht bloße Wohlfahrt sondern Menschen- und Bürgerrechtspolitik ist und deshalb alle etwas angeht! Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Autonomie und auf Inklusion in die Gemeinde. Gemäß Artikel 19 der UN- Konvention, sollen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, Ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind ( werden ), in besonderen Wohnformen zu leben.
Wir fordern dieses Grundrecht, ohne wenn und aber in der Bundesrepublik ein und lehnen es ab, dass Behörden darüber entscheiden können, ob unsere Wünsche auf eigenständiges Wohnen berechtigt sind oder nicht.
Alle Bemühungen von Seiten der Behindertenorganisationen in den vier deutschsprachigen Staaten, Lichtenstein, Österreich, Schweiz und Deutschland, wenigstens die gröbsten Fehler aus der Übersetzung zu korrigieren, sind gescheitert.
Deshalb hat sich das NETZWERK ARTIKEL 3 e.V. dazu entschlossen, eine so genannte
"Schattenübersetzung" zu veröffentlichen.
Die Übersetzung von „Independence“ oder „live independently“ wurden ins Deutsche mit „Unabhängigkeit“ bzw. „unabhängige Lebensführung“ übersetzt. Die Behindertenverbände meinen, dass „Selbstbestimmung“ oder Selbstbestimmtes Leben“ authentisch sind.
Der Begriff der „Inclusion“ wird mit „Integration“ übertragen und dies ist in Hinblick auf das Bildungssystems und die Arbeitswelt eine „Fehlübersetzung“, denn „Inklusion“ ist bereits ein Begriff der im Deutschen eine völlig andere Interpretation ermöglicht.
Wenngleich die Deutsche Übersetzung keine international anerkannte Übersetzung ist, wird im innerdeutschen Rechtsverkehr, im politischen Raum und in der Alltagssprache darauf zurückgegriffen und dies kann für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland einen großen Unterschied ausmachen. Dies kann man schon in der von der Bundesregierung zum Beschluss beigefügten „Denkschrift zu dem Übereinkommen vom 13, Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ nachlesen.
Die Kritik der Behindertenverbände wurde weder am 4. Dezember in Bundestag noch am 19. Dezember im Bundesrat aufgenommen.

Erfahrungsgemäß ist so ein Völkerrechtsdokument kein Selbstläufer und die Umsetzung in unsere Gesellschaft ist ein langer schwieriger Prozess.
Selbst das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, welches am 23.05.2009 nunmehr 60 Jahre gilt, ist noch immer nicht im Bewusstsein aller Bürger/innen angekommen und bestimmt häufig nicht das Handeln der Staatsdiener. Denn „die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ ( GG Art 1 (1) ).und weiter unter Absatz (3): „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung als unmittelbar geltendes Recht“. Unsere Verbände haben sich vor 20 Jahren in der Wendezeit für dieses Grundgesetz stark gemacht und setzen uns seit dem dafür ein, dass dieses Grundgesetz in den Neubundesländern fest verankert wird.
Dieser Verpflichtung darf sich der deutsche Gesetzgeber und auch nicht die Bundesländer durch eine Interessen geleitete einseitige Übersetzung der UN- Behindertenrechtskonvention entziehen.
Um der UN-Behindertenrechtskonvention zum Durchbruch zu verhelfen, werden wir als Verbände auf Bundesebene und auf Landesebene genauso, wie die Kreisverbände auf kommunaler Ebene, in den nächsten Jahren eine Menge Öffentlichkeit erzeugen und Druck auf die Exekutive ausüben, damit wir eine inklusive Gesellschaft werden können.
admin.P.B.; am 07.03.09
• Link: weitere Informationen hier unter http://nw3.de

• Datei: schattenuebersetzung-un-konvention.pdf
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